-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
Farbauswahl:
Notizen zur aktuellen Markierung:
Diese Notiz auch als Lesezeichen speichern
Name des Lesezeichens:
Erstellen in:
Notiz kann nur nach Markieren eines Textes gespeichert werden
Speichern erfolgreich
Speichern fehlgeschlagen
Speichern
Abbrechen
Neu setzen
Löschen
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Rechtspflege
→
Ordentliche Gerichtsbarkeit
→
Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
→
SächsUHaftVollzG
→
Teil 9 Disziplinarmaßnahmen
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SächsUHaftVollzG)
vom
14.
Dezember
2010
(
SächsGVBl.
S. 414
)
*1
, letzte Änderung vom
29.
Januar
2024
(
SächsGVBl.
S. 52
)
*1
Artikel
1
des Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft im Freistaat Sachsen sowie zur Änderung weiterer Gesetze. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das SächsUHaftVollzG am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Mehr...
Schließen
Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Freistaat Sachsen
Teil 9 Disziplinarmaßnahmen
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×