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§ 4 Organe und Verwaltung der ländlichen Kulturräume
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Gesetz über die Kulturräume in Sachsen
(Sächsisches Kulturraumgesetz - SächsKRG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
4.
Dezember
2018
(
SächsGVBl.
S. 811
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
SächsGVBl.
S. 705
)
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