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Abschnitt 2 Führung der Personenstandsregister
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§ 22 Sammelakten
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Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
(Personenstandsverordnung - PStV)
vom
22.
November
2008
(
BGBl.
I
S. 2263
)
, letzte Änderung vom
22.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 104
)
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