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§ 30 Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln
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Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages
(Untersuchungsausschussgesetz - PUAG
*1
)
vom
19.
Juni
2001
(
BGBl.
I
S. 1142
)
, letzte Änderung vom
21.
Dezember
2020
(
BGBl.
I
S. 3229
)
*1
Art. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages. Gemäß Art. 3 dieses Gesetzes trat das Untersuchungsausschussgesetz am 26. Juni 2001 in Kraft.
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