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Verfassung des Freistaates Sachsen
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5. ABSCHNITT Die Gesetzgebung
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Artikel 76
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Verfassung des Freistaates Sachsen
vom
27.
Mai
1992
(
SächsGVBl.
S. 243)
, letzte Änderung vom
11.
Juli
2013
(
SächsGVBl.
S. 502
)
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