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Artikel 1 Begriffsbestimmungen (1)
Artikel 2 Geltungsbereich (1)
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Artikel 4 Allgemeine Grundsätze (1)
Artikel 5 Fahrpersonal (1)
Artikel 6 Lenkzeiten (1)
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Artikel 8 Ruhezeiten (1)
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Artikel 9 Ausnahmen (1)
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Artikel 19 (1)
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Artikel 21 (1)
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Artikel 22bis Verfahren zur Änderung der Anlage 1 B (1)
Artikel 22ter Verfahren zur Änderung der Anlage 3 (1)
Artikel 23 (1)
Artikel 24 (1)
Artikel 25 (1)
Nachspann (1)
Anlage (6)
Anhang (19)
Anhang – Anlage 1 (20)
Vorschriften über Bau, Prüfung, Einbau und Nachprüfung (1)
I. Begriffsbestimmungen (1)
II. Allgemeine Funktionsmerkmale des Kontrollgerätes (1)
III. Bauartmerkmale des Kontrollgerätes (1)
A. Allgemeines (1)
B. Anzeigeeinrichtungen (1)
C. Schreibeinrichtungen (1)
D. Verschlußeinrichtungen (1)
E. Bezeichnungen (1)
F. Zulässige Fehlergrenzen (Anzeige- und Schreibeinrichtungen) (1)
IV. Schaublätter (1)
A. Allgemeines (1)
B. Schreibfelder und ihre Einteilung (1)
C. Angaben auf dem Schaublatt (1)
D. Freier Raum für handschriftliche Eintragungen (1)
V. Einbau des Kontrollgerätes (1)
A. Allgemeines (1)
B. Plombierung (1)
VI. Einbauprüfungen und Nachprüfungen (1)
Anhang – Anlage 1B (4)
Anhang – Anlage 2 (4)
Anhang – Anlage 3 (2)
UNKorruptionÜbk (82)
Europarecht (2338)
Staats- und Verfassungsrecht (3472)
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Anhang – Anlage 1
AETR | IV. Schaublätter
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR IV. Schaublätter
AETR | Anhang – Anlage 1
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Anhang – Anlage 1
AETR | C. Angaben auf dem Schaublatt
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR C. Angaben auf dem Schaublatt 1Jedes Schaublatt muß folgende Aufdrucke tragen: – Name...
AETR | III. Bauartmerkmale des Kontrollgerätes
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR III. Bauartmerkmale des Kontrollgerätes
AETR | D. Verschlußeinrichtungen
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR D. Verschlußeinrichtungen 1. Das Gehäuse, welches das Schaublatt (die Schaublätter) ...
AETR | C. Schreibeinrichtungen
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR C. Schreibeinrichtungen 1. Allgemeines a) Jedes Gerät muß unabhängig von der Form ...
AETR | E. Bezeichnungen
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR E. Bezeichnungen 1. Auf dem Skalenblatt des Gerätes müssen folgende Bezeichnungen an...
AETR | F. Zulässige Fehlergrenzen (Anzeige- und Schreibeinrichtungen)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR F. Zulässige Fehlergrenzen (Anzeige- und Schreibeinrichtungen) 1. Prüfstandversuch v...
AETR | VI. Einbauprüfungen und Nachprüfungen
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR VI. Einbauprüfungen und Nachprüfungen Die Vertragsparteien bezeichnen die Stellen, die...
AETR | B. Plombierung
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR B. Plombierung 1Folgende Geräteteile müssen plombiert werden: a) das Einbauschild, e...
AETR | A. Allgemeines
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR A. Allgemeines 1. Die Schaublätter müssen so beschaffen sein, daß sie das normale Fu...
AETR | II. Allgemeine Funktionsmerkmale des Kontrollgerätes
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR II. Allgemeine Funktionsmerkmale des Kontrollgerätes 1Das Gerät muß folgende Angaben a...
AETR | D. Freier Raum für handschriftliche Eintragungen
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR D. Freier Raum für handschriftliche Eintragungen Auf dem Schaublatt muß Raum für minde...
AETR | V. Einbau des Kontrollgerätes
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR V. Einbau des Kontrollgerätes
AETR | A. Allgemeines
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR A. Allgemeines 1. Das Kontrollgerät muß so in das Kraftfahrzeug eingebaut werden, da...
AETR | B. Schreibfelder und ihre Einteilung
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR B. Schreibfelder und ihre Einteilung 1. Die Schaublätter weisen die folgenden Schrei...
AETR | Vorschriften über Bau, Prüfung, Einbau und Nachprüfung
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Vorschriften über Bau, Prüfung, Einbau und Nachprüfung
AETR | I. Begriffsbestimmungen
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR I. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Anhangs sind: a) Kontrollgerät: ein für den ...
AETR | B. Anzeigeeinrichtungen
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR B. Anzeigeeinrichtungen 1. Wegstreckenzähler (Kilometerzähler) a) Der Wert der kle...
AETR | A. Allgemeines
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR A. Allgemeines 1. Für das Kontrollgerät sind folgende Einrichtungen vorgeschrieben: ...
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
31.
Juli
1985
(
BGBl.
II
S. 889
)
, letzte Änderung vom
31.
Oktober
2008
(
BGBl.
2011
II
S. 1095
)
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Anhang – Anlage 1
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