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AETR | Artikel 4
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 4 Die zuständigen Behörden der Vertragspartei, bei denen die Bauartgen...
AETR | Kapitel III&nl;Benutzungsvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Kapitel III Benutzungsvorschriften
AETR | Artikel 6
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 6 1Beim Antrag auf eine Bauartgenehmigung für ein Schaublatt-Muster is...
AETR | Allgemeine Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Allgemeine Vorschriften
AETR | Artikel 13
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.9.2010 (Änderung vom 31.10.2008)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 13 1Bei einer Betriebsstörung oder bei mangelhaftem Funktionieren des ...
AETR | Anhang
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR AnhangKontrollgerät
AETR | Artikel 3
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 3 Die Vertragsparteien erteilen dem Antragsteller für jedes gemäß Arti...
AETR | Artikel 10
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 10 Der Unternehmer und die Fahrer sorgen für das einwandfreie Funktion...
AETR | Kapitel I&nl;Bauartgenehmigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Kapitel I Bauartgenehmigung
AETR | Artikel 12
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 12 11Die Fahrer dürfen keine angeschmutzten oder beschädigten Schaublä...
AETR | Artikel 11
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 11 11Der Unternehmer händigt den Fahrern von Fahrzeugen, die mit einem...
AETR | Artikel 1
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 1 Im Sinne dieses Kapitels ist unter dem Ausdruck „Kontrollgerät“ das ...
AETR | Artikel 9
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 9 1Einbau und Reparaturen des Kontrollgeräts dürfen nur von Installate...
AETR | Artikel 7
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 7 Die Vertragsparteien dürfen die Zulassung oder die Benutzung der mit...
AETR | Artikel 14
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 14 1Gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b dieses Übereinkommens...
AETR | Artikel 5
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 5 11Stellt eine Vertragspartei, die eine Bauartgenehmigung gemäß Artik...
AETR | Kapitel II&nl;Einbau und Prüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Kapitel II Einbau und Prüfung
AETR | Artikel 2
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 2 Jede Vertragspartei erteilt die Bauartgenehmigung für alle Kontrollg...
AETR | Artikel 8
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.6.2006 (Änderung vom 29.10.2004)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals AETR Artikel Artikel 8 1Jede Verfügung aufgrund dieses Anhangs, durch die eine Bauartgenehm...
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Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
31.
Juli
1985
(
BGBl.
II
S. 889
)
, letzte Änderung vom
31.
Oktober
2008
(
BGBl.
2011
II
S. 1095
)
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