-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (84078)
Vorschriften (84078)
Internationale Übereinkünfte (659)
Europarecht (2338)
Staats- und Verfassungsrecht (3477)
Verwaltung (23777)
Rechtspflege (9526)
Zivil- und Strafrecht (9834)
Verteidigung (773)
Finanzwesen (6675)
Wirtschaftsrecht (11109)
Arbeitsrecht (4640)
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz (4503)
Arbeitsvertragsrecht (221)
Betriebsverfassung und Mitbestimmung (229)
Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen (2440)
Schlichtungswesen (0)
Heimarbeit (71)
Arbeitsschutz (879)
ArbSchG (36)
LärmVibrationsArbSchV (28)
OStrV (18)
BetrSichV (47)
EMFV (37)
Arbeitszeit (106)
LadSchlG (40)
ERSTER ABSCHNITT Begriffsbestimmungen (3)
ZWEITER ABSCHNITT Ladenschlusszeiten (15)
DRITTER ABSCHNITT Besonderer Schutz der Arbeitnehmer (2)
VIERTER ABSCHNITT Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr (5)
FÜNFTER ABSCHNITT Durchführung des Gesetzes (4)
SECHSTER ABSCHNITT Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (4)
SIEBENTER ABSCHNITT Schlussbestimmungen (6)
SoFeiVerkaufsVO (5)
ArbZG (36)
SächsLadÖffG (12)
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Liste der Ausflugsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 7 Abs. 3 SächsLadÖffG (3)
RPDAusflOrtVO SN (5)
LDCAusflOrtVO SN (5)
Jugendarbeitsschutz (89)
Frauenarbeitsschutz (45)
Sonstige Vorschriften (473)
Beschäftigtenschutz (0)
Berufliche Bildung (663)
Arbeitsförderung (137)
Sozialrecht (7649)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3621)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Arbeitsrecht
→
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
→
Arbeitsschutz
→
Arbeitszeit
→
LadSchlG
1
–
20
von
40
LadSchlG | FÜNFTER ABSCHNITT Durchführung des Gesetzes
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG FÜNFTER ABSCHNITT Durchführung des Gesetzes
LadSchlG | § 25 Straftaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2003 (Änderung vom 15.5.2003)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 25 Straftaten Wer vorsätzlich als Inhaber einer Verkaufsstelle oder als Gewerbetreibender im Sinne des § 20 eine der in § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und b beze...
LadSchlG | § 13 (weggefallen)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG §13 (weggefallen)
LadSchlG | § 26 (weggefallen)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG §26 (weggefallen)
LadSchlG | § 27 Vorbehalt für die Landesgesetzgebung
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 27 Vorbehalt für die Landesgesetzgebung Unberührt bleiben die landesrechtlichen Vorschriften, durch die der Gewerbebetrieb und die Beschäftigung von Arbeitnehme...
LadSchlG | § 14 Weitere Verkaufssonntage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2003 (Änderung vom 15.5.2003)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 14 Weitere Verkaufssonntage (1) 1Abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 Nr. 1 dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Verans...
LadSchlG | ERSTER ABSCHNITT Begriffsbestimmungen
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG ERSTER ABSCHNITT Begriffsbestimmungen
LadSchlG | ZWEITER ABSCHNITT Ladenschlusszeiten
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG ZWEITER ABSCHNITT Ladenschlusszeiten
LadSchlG | §§ 18 und 18 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2003 (Änderung vom 15.5.2003)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG §§18 und 18 a (weggefallen)
LadSchlG | § 18 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2003 (Änderung vom 15.5.2003)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG §18 a (weggefallen)
LadSchlG | § 31 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG §31 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
LadSchlG | § 3 Allgemeine Ladenschlusszeiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 7.7.2005)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 3 Allgemeine Ladenschlusszeiten 1Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein: 1. an Sonn- und Feier...
LadSchlG | § 30 (weggefallen)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG §30 (weggefallen)
LadSchlG | § 12 Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.9.2015 (Änderung vom 31.8.2015)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 12 Verkauf bestimmter Waren an Sonntagen (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft un...
LadSchlG | § 22 Aufsicht und Auskunft
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 22 Aufsicht und Auskunft (1) Die Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften üben, ...
LadSchlG | § 10 Kur- und Erholungsorte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2003 (Änderung vom 15.5.2003)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 10 Kur- und Erholungsorte (1) 1Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen in Kurorte...
LadSchlG | § 2 Begriffsbestimmungen
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 2 Begriffsbestimmungen (1) Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind die gesetzlichen Feiertage. (2) Reisebedarf im Sinne dieses Gesetzes sind Zeitungen, Zeits...
LadSchlG | VIERTER ABSCHNITT Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG VIERTER ABSCHNITT Bestimmungen für einzelne Gewerbezweige und für den Marktverkehr
LadSchlG | § 16 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2003 (Änderung vom 15.5.2003)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG §16 (weggefallen)
LadSchlG | § 23 Ausnahmen im öffentlichen Interesse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.9.2015 (Änderung vom 31.8.2015)
Gesetz über den Ladenschluss
(LadSchlG)
Gesetz über den Ladenschluss LadSchlG § 23 Ausnahmen im öffentlichen Interesse (1) 1Die obersten Landesbehörden können in Einzelfällen befristete Ausnahmen von den Vorschriften der §§ 3 bis 15 und 19...
1
–
20
von
40
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz über den Ladenschluss
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Juni
2003
(
BGBl.
I
S. 744
)
, letzte Änderung vom
31.
August
2015
(
BGBl.
I
S. 1474
)
Mehr...
Schließen
Gesetz über den Ladenschluss
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×