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ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften (7)
ZWEITER TEIL Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (67)
ERSTER ABSCHNITT Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (18)
§ 7 Wahlberechtigung (1)
§ 8 Wählbarkeit (1)
§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder (1)
§ 10 (weggefallen) (1)
§ 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder (1)
§ 12 (weggefallen) (1)
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1)
§ 14 Wahlvorschriften (1)
§ 14 a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (1)
§ 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter (1)
§ 16 Bestellung des Wahlvorstands (1)
§ 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat (1)
§ 17 a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren (1)
§ 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl (1)
§ 18 a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen (1)
§ 19 Wahlanfechtung (1)
§ 20 Wahlschutz und Wahlkosten (1)
ZWEITER ABSCHNITT Amtszeit des Betriebsrats (8)
DRITTER ABSCHNITT Geschäftsführung des Betriebsrats (18)
VIERTER ABSCHNITT Betriebsversammlung (6)
FÜNFTER ABSCHNITT Gesamtbetriebsrat (8)
SECHSTER ABSCHNITT Konzernbetriebsrat (8)
DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung (20)
VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (59)
FÜNFTER TEIL Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten (9)
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ACHTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften (9)
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ERSTER ABSCHNITT Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
BetrVG | § 12 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz §12 (weggefallen)
BetrVG | § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) 1Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. 2Sie sind zeitgleich mit den...
BetrVG | § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl (1) 1Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. 2Kommt der Wah...
BetrVG | § 19 Wahlanfechtung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 19 Wahlanfechtung (1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren ...
BetrVG | § 8 Wählbarkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 8 Wählbarkeit (1) 1Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in...
BetrVG | § 10 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz §10 (weggefallen)
BetrVG | § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat (1) 1Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so be...
BetrVG | § 20 Wahlschutz und Wahlkosten
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 20 Wahlschutz und Wahlkosten (1) 1Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. 2Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrecht...
BetrVG | ERSTER ABSCHNITT Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz ERSTER ABSCHNITT Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
BetrVG | § 15 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 15*2 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter (1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der versch...
BetrVG | § 14 Wahlvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 14 Wahlvorschriften (1) Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (2) 1Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. 2Sie erfolgt nach...
BetrVG | § 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 9*1 Zahl der Betriebsratsmitglieder 1Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 ...
BetrVG | § 7 Wahlberechtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 7 Wahlberechtigung 1Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 2Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsl...
BetrVG | § 16 Bestellung des Wahlvorstands
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 16 Bestellung des Wahlvorstands (1) 1Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand un...
BetrVG | § 18 a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 18 a Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen (1) 1Sind die Wahlen nach § 13 Abs. 1 und nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes zeitgleich einzuleiten, so hab...
BetrVG | § 17 a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 17 a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren Im Fall des § 14 a finden die §§ 16 und 17 mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Die Frist des § 16 Abs. 1 ...
BetrVG | § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstn...
BetrVG | § 14 a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 14 a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (1) 1In Betrieben mit in der Regel fünf bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufige...
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Betriebsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
25.
September
2001
(
BGBl.
I
S. 2518
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
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ERSTER ABSCHNITT Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
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