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Atomgesetz
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Atomgesetz | § 12 d (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2018 (Änderung vom 27.6.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren §12 d (weggefallen)
Atomgesetz | Anlage 2
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 27.6.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren Anlage 2 weggefallen
Atomgesetz | § 20 Sachverständige
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.7.2021 (Änderung vom 27.7.2021)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 20 Sachverständige 1Im Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach diesem Gesetz und den auf Grund dieses Geset...
Atomgesetz | § 48 (weggefallen)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren §48 (weggefallen)
Atomgesetz | § 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2005 (Änderung vom 12.8.2005)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 1 Zweckbestimmung des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist, 1. die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen E...
Atomgesetz | § 58 Übergangsvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 5.5.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 58 Übergangsvorschriften (1) § 21 Abs. 1 a ist auch auf die am 11. Mai 2000 anhängigen Verwaltungsverfahren ...
Atomgesetz | SIEBTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2021 (Änderung vom 10.8.2021)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren SIEBTER ABSCHNITT Schlußvorschriften
Atomgesetz | § 7 c Pflichten des Genehmigungsinhabers
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.6.2017 (Änderung vom 1.6.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 7 c Pflichten des Genehmigungsinhabers (1) 1Die Verantwortung für die nukleare Sicherheit obliegt dem Inhabe...
Atomgesetz | § 9 i Bestandsaufnahme und Schätzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.11.2015 (Änderung vom 20.11.2015)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 9 i Bestandsaufnahme und Schätzung (1) Das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständi...
Atomgesetz | § 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.11.2001 (Änderung vom 29.10.2001)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache Schäden, die nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntni...
Atomgesetz | § 21 c Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 21 c Öffentlich-rechtlicher Vertrag Zur Ablösung der nach den §§ 21 a und 21 b zu erhebenden Kosten, Entgelte...
Atomgesetz | Anlage 1
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 29.8.2008)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren Anlage 1 weggefallen
Atomgesetz | § 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.7.2017 (Änderung vom 17.7.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes (1) Bei der Freistellungsverpflichtung nach § 34 und dem Ausgleic...
Atomgesetz | § 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 29.8.2008)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist (1) Ist nach de...
Atomgesetz | § 2 a Umweltverträglichkeitsprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2018 (Änderung vom 20.7.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 2 a Umweltverträglichkeitsprüfung (1) 1Besteht nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine V...
Atomgesetz | § 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.7.2017 (Änderung vom 17.7.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung (1) 1Im Falle der Tötung ist der Schadensersatz durch Ersatz der K...
Atomgesetz | § 23 d Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 12.12.2019)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 23 d Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung 1Das Bundesamt für die Sicherh...
Atomgesetz | § 9 d Enteignung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.5.2017 (Änderung vom 5.5.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 9 d Enteignung (1) Für Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfäl...
Atomgesetz | § 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2003 (Änderung vom 21.8.2002)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren § 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage (1) 1Genehmigung...
Atomgesetz | § 23 b (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2018 (Änderung vom 27.6.2017)
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren §23 b (weggefallen)
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(Atomgesetz)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
15.
Juli
1985
(
BGBl.
I
S. 1565
)
, letzte Änderung vom
4.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2153
)
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