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Kapitel 1 Vergabeverfahren (67)
Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren (34)
Abschnitt 1 Nachprüfungsbehörden (6)
Abschnitt 2 Verfahren vor der Vergabekammer (12)
Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde (15)
§ 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit (1)
§ 172 Frist, Form, Inhalt (1)
§ 173 Wirkung (1)
§ 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren (1)
§ 175 Verfahrensvorschriften (1)
§ 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag (1)
§ 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts (1)
§ 178 Beschwerdeentscheidung (1)
§ 179 Bindungswirkung und Vorlagepflicht (1)
§ 180 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch (1)
§ 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens (1)
§ 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (1)
§ 183 Korrekturmechanismus der Kommission (1)
§ 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen (1)
Teil 5 Anwendungsbereich der Teile 1 bis 3 (2)
Teil 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen (3)
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Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
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Kapitel 2 Nachprüfungsverfahren
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Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde
GWB | § 175 Verfahrensvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.1.2021 (Änderung vom 18.1.2021)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 175 Verfahrensvorschriften (1) 1Vor dem Beschwerdegericht müssen sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Jur...
GWB | § 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 182 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (1) 1Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltun...
GWB | § 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit (1) 1Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig. 2Sie steht den am Verfahren vor der Ver...
GWB | § 178 Beschwerdeentscheidung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 178 Beschwerdeentscheidung 1Hält das Gericht die Beschwerde für begründet, so hebt es die Entscheidung der Vergabekammer auf. 2In diesem Fall entscheidet d...
GWB | § 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 184 Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen Die Vergabekammern und die Oberlandesgerichte unterrichten das Bundesministerium für Wirtschaft und E...
GWB | § 173 Wirkung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.4.2020 (Änderung vom 25.3.2020)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 173 Wirkung (1) 1Die sofortige Beschwerde hat aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer. 2Die aufschiebende Wirkung entfällt zwei...
GWB | § 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 174 Beteiligte am Beschwerdeverfahren An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten. ...
GWB | § 179 Bindungswirkung und Vorlagepflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 179 Bindungswirkung und Vorlagepflicht (1) Wird wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften Schadensersatz begehrt und hat ein Verfahren vor der Verga...
GWB | § 183 Korrekturmechanismus der Kommission
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 183 Korrekturmechanismus der Kommission (1) Erhält die Bundesregierung im Laufe eines Vergabeverfahrens vor Abschluss des Vertrags eine Mitteilung der Eur...
GWB | § 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 177 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts Ist der Auftraggeber mit einem Antrag nach § 176 vor dem Beschwerdegericht unterleg...
GWB | § 180 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 180 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch (1) Erweist sich der Antrag nach § 160 oder die sofortige Beschwerde nach § 171 als von Anfang an ungerechtfertigt...
GWB | § 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 181 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens 1Hat der Auftraggeber gegen eine den Schutz von Unternehmen bezweckende Vorschrift verstoßen und hätte das U...
GWB | § 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 2.4.2020 (Änderung vom 25.3.2020)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 176 Vorabentscheidung über den Zuschlag (1) 1Auf Antrag des Auftraggebers oder auf Antrag des Unternehmens, das nach § 134 vom Auftraggeber als das Untern...
GWB | § 172 Frist, Form, Inhalt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 172 Frist, Form, Inhalt (1) Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 171...
GWB | Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.
Juni
2013
(
BGBl.
I
S. 1750
, ber.
S. 3245
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 405
)
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Abschnitt 3 Sofortige Beschwerde
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