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Erster Teil Grundsätze und Begriffsbestimmungen (19)
Zweiter Teil Ausgleichsabgaben (2)
Dritter Teil Ausgleichsleistungen (183)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (10)
Zweiter Abschnitt Feststellung von Schäden (11)
Dritter Abschnitt Hauptentschädigung (13)
Vierter Abschnitt Eingliederungsdarlehen (12)
Fünfter Abschnitt Kriegsschadenrente (48)
Sechster Abschnitt Hausratentschädigung (6)
Siebenter Abschnitt Wohnraumhilfe (4)
Achter Abschnitt Härteleistungen (4)
Neunter Abschnitt Sonstige Förderungsmaßnahmen (3)
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Elfter Abschnitt Organisation und Zuständigkeit (14)
§ 305 Auftragsverwaltung (1)
§ 306 Landesbehörden (1)
§ 307 Bundesoberbehörde (1)
§ 308 Ausgleichsämter (1)
§ 309 (weggefallen) (1)
§ 310 Beschwerdeausschüsse (1)
§ 311 Landesausgleichsämter (1)
§ 312 Bundesausgleichsamt (1)
§ 313 Zuständigkeitsübertragung (1)
§ 314 (weggefallen) (1)
§ 315 Allgemeine Verwaltungsgerichte (1)
§ 316 (weggefallen) (1)
§ 317 Amts- und Rechtshilfe sowie Auskunftspflicht (1)
Zwölfter Abschnitt Verwaltung der Mittel für den Lastenausgleich (8)
Dreizehnter Abschnitt Verfahren (34)
Vierzehnter Abschnitt (3)
Fünfzehnter Abschnitt Sonstige und Überleitungsvorschriften (10)
Vierter Teil Gemeinsame Schlußvorschriften (14)
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LAG | § 306 Landesbehörden
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 306 Landesbehörden Im Bereich der Länder werden von der nach Landesrecht zuständigen oder bei Fehlen einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung von der durch...
LAG | § 312 Bundesausgleichsamt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 312 Bundesausgleichsamt (1) 1Das Bundesausgleichsamt wird von einem Präsidenten geleitet. 2Der Präsident des Bundesausgleichsamtes wird auf Vorschlag der Bundesr...
LAG | § 310 Beschwerdeausschüsse
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 310 Beschwerdeausschüsse (1) Für den Bereich eines Stadt- oder Landkreises oder mehrerer Kreise wird ein Beschwerdeausschuß gebildet; bei Bedarf können mehrere B...
LAG | § 315 Allgemeine Verwaltungsgerichte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2006 (Änderung vom 21.6.2006)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 315 Allgemeine Verwaltungsgerichte Die zur Durchführung der Vorschriften des Dritten Teils dieses Gesetzes erforderliche rechtsprechende Tätigkeit wird außer in d...
LAG | § 308 Ausgleichsämter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 9.9.2001)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 308 Ausgleichsämter (1) 1Für jeden Landkreis und jeden Stadtkreis wird innerhalb der allgemeinen Verwaltung oder einer anderen bestehenden Behörde ein Ausgleichs...
LAG | § 305 Auftragsverwaltung
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 305 Auftragsverwaltung (1) Die Vorschriften des Dritten Teils dieses Gesetzes und der anderen Gesetze, die der Durchführung des Lastenausgleichs dienen, werden t...
LAG | § 311 Landesausgleichsämter
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 311 Landesausgleichsämter (1) 1Für jedes Land wird ein Landesausgleichsamt eingerichtet; erforderlichenfalls sind Außenstellen dieses Amtes einzurichten. 2Das La...
LAG | § 313 Zuständigkeitsübertragung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2014 (Änderung vom 22.12.2014)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 313 Zuständigkeitsübertragung (1) Die Zuständigkeit eines Landes für die Durchführung der in § 305 Absatz 1 genannten Vorschriften kann durch Vereinbarung der na...
LAG | § 317 Amts- und Rechtshilfe sowie Auskunftspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.8.2015 (Änderung vom 29.6.2015)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 317 Amts- und Rechtshilfe sowie Auskunftspflicht (1) 1Alle Behörden und Gerichte haben den in diesem Abschnitt genannten Behörden unentgeltlich Amts- und Rechtsh...
LAG | § 314 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 21.7.2004)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §314 (weggefallen)
LAG | § 309 (weggefallen)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §309 (weggefallen)
LAG | § 316 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 21.7.2004)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §316 (weggefallen)
LAG | Elfter Abschnitt Organisation und Zuständigkeit
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG Elfter Abschnitt Organisation und Zuständigkeit
LAG | § 307 Bundesoberbehörde
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 307 Bundesoberbehörde Im Bereich des Bundes wird ein Bundesausgleichsamt als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
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Gesetz über den Lastenausgleich
(Lastenausgleichsgesetz - LAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Juni
1993
(
BGBl.
I
S. 845
, ber. 1995 I
S. 248
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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