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Abschnitt 2 Geldbezüge (11)
§ 4 Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag (1)
§ 5 Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige (1)
§ 6 Auslandsvergütung (1)
§ 7 Anpassung des Wehrsoldes (1)
§ 8 Entlassungsgeld (1)
§ 9 Vergütung für herausgehobene Funktionen (1)
§ 10 Vergütung für besondere Erschwernisse (1)
§ 11 Vergütung für besondere zeitliche Belastungen (1)
§ 12 Auslandsverwendungszuschlag (1)
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Abschnitt 2 Geldbezüge
WSG | § 8 Entlassungsgeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.12.2023 (Änderung vom 20.12.2023)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 8 Entlassungsgeld (1) 1Soldatinnen und Soldaten, die mehr als sechs Monate Wehrdienst leisten, erhalten bei der Entlassung ein Entlassungsgeld. 2Als Entlassung gilt auch der Eint...
WSG | § 4 Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 4 Wehrsoldgrundbetrag, Kinderzuschlag (1) 1Soldatinnen und Soldaten erhalten einen monatlichen Wehrsoldgrundbetrag. 2Die Höhe des Wehrsoldgrundbetrags richtet sich nach Spalte 3 ...
WSG | § 9 Vergütung für herausgehobene Funktionen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 9 Vergütung für herausgehobene Funktionen (1) Soldatinnen und Soldaten, die mehr als sechs Monate Wehrdienst geleistet haben, erhalten für die Dauer der Wahrnehmung einer herausg...
WSG | § 11 Vergütung für besondere zeitliche Belastungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 11 Vergütung für besondere zeitliche Belastungen (1) Soldatinnen und Soldaten erhalten eine Vergütung für jede Dienstleistung, für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempf...
WSG | § 6 Auslandsvergütung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 6 Auslandsvergütung (1) Soldatinnen und Soldaten erhalten eine Auslandsvergütung, wenn bei entsprechender Verwendung an demselben Standort Besoldungsempfängerinnen oder Besoldung...
WSG | § 7 Anpassung des Wehrsoldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2023 (Änderung vom 22.12.2023)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 7 Anpassung des Wehrsoldes 1Im Fall einer Besoldungsanpassung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes erhöhen oder verringern sich der Wehrsoldgrundbetrag, der Kinderzusch...
WSG | § 5 Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 5 Erstattung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Angehörige Für Personen ohne eigenes Einkommen, die nach § 4 der Bundesbeihilfeverordnung in Verbindung mit § 31 ...
WSG | § 13 Kaufkraftausgleich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 13 Kaufkraftausgleich Geldbezüge nach den §§ 4, 6, 9, 10 und 11 unterliegen dem Kaufkraftausgleich in entsprechender Anwendung des § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes, wenn auch die...
WSG | § 10 Vergütung für besondere Erschwernisse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 10 Vergütung für besondere Erschwernisse (1) Soldatinnen und Soldaten erhalten zur Abgeltung besonderer Erschwernisse eine widerrufliche Vergütung unter den gleichen Voraussetzun...
WSG | § 12 Auslandsverwendungszuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG § 12 Auslandsverwendungszuschlag (1) 1Soldatinnen und Soldaten, die an einer besonderen Verwendung im Ausland im Sinne des § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes teilnehmen, er...
WSG | Abschnitt 2 Geldbezüge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Wehrsoldgesetz
(WSG)
Wehrsoldgesetz WSG Abschnitt 2 Geldbezüge
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Wehrsoldgesetz
(WSG)
vom
4.
August
2019
(
BGBl.
I
S. 1147
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 414
)
*1
Artikel 16 des Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetzes. Gemäß Artikel 34 Absatz 5 dieses Gesetzes tritt das Wehrsoldgesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.
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Wehrsoldgesetz
Abschnitt 2 Geldbezüge
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