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UNKorruptionÜbk
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UNKorruptionÜbk | Artikel 27 Beteiligung und Versuch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 27 Beteiligung und Versuch (1) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um die Beteiligun...
UNKorruptionÜbk | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Präambel Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Zweck Artikel 2 Begriffsbestimmungen Artikel 3 Geltungsbereich Artikel 4 Sch...
UNKorruptionÜbk | Artikel 58 Zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 58 Zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit) Die Vertragsstaaten arbeiten mit dem Ziel zusammen, die Übertragung von Erträgen aus...
UNKorruptionÜbk | Artikel 45 Überstellung von Verurteilten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 45 Überstellung von Verurteilten Die Vertragsstaaten können erwägen, zwei- oder mehrseitige Übereinkünfte zu schließen, aufgrund deren Per...
UNKorruptionÜbk | Artikel 52 Verhütung und Aufdeckung der Übertragung von Erträgen aus Straftaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 52 Verhütung und Aufdeckung der Übertragung von Erträgen aus Straftaten (1) 1Unbeschadet des Artikels 14 trifft jeder Vertragsstaat in Üb...
UNKorruptionÜbk | Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden und dem privaten Sektor
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden und dem privaten Sektor (1) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen,...
UNKorruptionÜbk | Artikel 47 Übertragung von Strafverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 47 Übertragung von Strafverfahren Die Vertragsstaaten prüfen die Möglichkeit, einander Verfahren zur Strafverfolgung wegen einer in Überei...
UNKorruptionÜbk | Artikel 64 Sekretariat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 64 Sekretariat (1) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt die erforderlichen Sekretariatsdienste für die Konferenz der Vertrag...
UNKorruptionÜbk | Artikel 25 Behinderung der Justiz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 25 Behinderung der Justiz Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um folgende Handlungen,...
UNKorruptionÜbk | Artikel 56 Besondere Zusammenarbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 56 Besondere Zusammenarbeit Unbeschadet seines innerstaatlichen Rechts ist jeder Vertragsstaat bestrebt, Maßnahmen zu treffen, die es ihm ...
UNKorruptionÜbk | Artikel 46 Rechtshilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 46 Rechtshilfe (1) Die Vertragsstaaten leisten einander so weit wie möglich Rechtshilfe bei Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen und G...
UNKorruptionÜbk | Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung Vorbehaltlich seiner Verfassung und der wesentlichen Grundsätze seiner Rechtsordnung zieht jeder Vertragsstaat ...
UNKorruptionÜbk | Artikel 65 Anwendung des Übereinkommens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 65 Anwendung des Übereinkommens (1) Jeder Vertragsstaat trifft im Einklang mit den wesentlichen Grundsätzen seines innerstaatlichen Recht...
UNKorruptionÜbk | Artikel 71 Verwahrer und Sprachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 71 Verwahrer und Sprachen (1) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird zum Verwahrer dieses Übereinkommens bestimmt. (2) Die Urs...
UNKorruptionÜbk | Artikel 33 Schutz von Personen, die Angaben machen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 33 Schutz von Personen, die Angaben machen Jeder Vertragsstaat erwägt, in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung geeignete Maßnahmen vorzus...
UNKorruptionÜbk | Artikel 59 Zwei- und mehrseitige Übereinkünfte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 59 Zwei- und mehrseitige Übereinkünfte Die Vertragsstaaten erwägen, zwei- oder mehrseitige Übereinkünfte zu schließen, um die Wirksamkeit ...
UNKorruptionÜbk | Kapitel VI Technische Hilfe und Informationsaustausch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Kapitel VI Technische Hilfe und Informationsaustausch
UNKorruptionÜbk | Artikel 14 Maßnahmen zur Verhütung der Geldwäsche
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 14 Maßnahmen zur Verhütung der Geldwäsche (1) Jeder Vertragsstaat a) schafft für Banken, Finanzinstitutionen des Nichtbankensektors eins...
UNKorruptionÜbk | Nachspann
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hierzu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben. ...
UNKorruptionÜbk | Artikel 5 Vorbeugende politische Konzepte und Praktiken zur Korruptionsbekämpfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 5 Vorbeugende politische Konzepte und Praktiken zur Korruptionsbekämpfung (1) Jeder Vertragsstaat entwickelt in Übereinstimmung mit den w...
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Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
vom
31.
Oktober
2003
(
BGBl. 2014
II
S. 763
)
, letzte Änderung vom
8.
Januar
2015
(
BGBl.
II
S. 140
)
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