-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (84071)
Vorschriften (84071)
Internationale Übereinkünfte (659)
Europarecht (2338)
Staats- und Verfassungsrecht (3472)
Verwaltung (23777)
Rechtspflege (9526)
Zivil- und Strafrecht (9832)
Bürgerliches Recht und Nebengesetze (5125)
Handelsrecht (2666)
Gewerblicher Rechtsschutz (276)
Unlauterer Wettbewerb (60)
Urheberrecht (243)
Strafrecht und Nebengesetze, Ordnungswidrigkeiten (1462)
StGB (626)
EinrElektrÜberwStStVtr (14)
EGStGB (93)
ThUG (22)
HinSchG (53)
HEMBV (10)
JGG (193)
ERSTER TEIL Anwendungsbereich (3)
ZWEITER TEIL Jugendliche (156)
ERSTES HAUPTSTÜCK Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen (40)
ZWEITES HAUPTSTÜCK Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren (81)
ERSTER ABSCHNITT Jugendgerichtsverfassung (10)
ZWEITER ABSCHNITT Zuständigkeit (5)
DRITTER ABSCHNITT Jugendstrafverfahren (65)
DRITTES HAUPTSTÜCK Vollstreckung und Vollzug (23)
VIERTES HAUPTSTÜCK Beseitigung des Strafmakels (7)
FÜNFTES HAUPTSTÜCK Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind (4)
DRITTER TEIL Heranwachsende (13)
VIERTER TEIL Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr (6)
FÜNFTER TEIL Schluß- und Übergangsvorschriften (14)
VerpflG (5)
ESchG (15)
ZugangskontrollDG (12)
SchwarzArbG (37)
EUFinSchStG (4)
OWiG (188)
OWiG§124ZustVO (5)
HZAOWiZustV (5)
OwiBNichtRSchutzGZustBMVIVO (5)
BußAktÜbV (9)
ErsFrStrVollstrAbwVO SN (12)
ZustGFörmVerpfNPersVO SN (4)
MißbrInanspSubvLandRG SN (3)
VwV Anti-Korruption (9)
VwV Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile (11)
SächsOWiG (19)
OWiZuVO (19)
GeolOWiZuVO (4)
VwV OWiGErm (4)
SächsJArrestVollzG (81)
Verteidigung (773)
Finanzwesen (6675)
Wirtschaftsrecht (11109)
Arbeitsrecht (4640)
Sozialrecht (7649)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3621)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Zivil- und Strafrecht
→
Strafrecht und Nebengesetze, Ordnungswidrigkeiten
→
JGG
→
ZWEITER TEIL Jugendliche
→
ZWEITES HAUPTSTÜCK Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
1
–
20
von
81
JGG | § 81 a Verfahren und Entscheidung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2013 (Änderung vom 5.12.2012)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 81 a Verfahren und Entscheidung Für das Verfahren und die Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gelten § 275 a der Strafprozessordnun...
JGG | Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG Zehnter Unterabschnitt Anordnung der Sicherungsverwahrung
JGG | § 77 Ablehnung des Antrags
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 77 Ablehnung des Antrags (1) 1Der Jugendrichter lehnt die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ab, wenn sich die Sache hierzu nicht eignet, namentlich wenn die Anordnung...
JGG | § 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen (1) 1Nachträgliche Entscheidungen, die sich auf Weisungen (§ 11 Abs. 2, 3) oder Auflagen (§ 15 Abs. 3) beziehen,...
JGG | § 46 a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2019 (Änderung vom 9.12.2019)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 46 a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe 1Abgesehen von Fällen des § 38 Absatz 7 darf die Anklage auch dann vor einer Berichterstattung der Jugendgerichtsh...
JGG | § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren (1) Gegen einen Jugendlichen darf kein Strafbefehl erlassen werden. (2) Das beschleunigte Verfahren des allgemeinen Verfahrens...
JGG | § 72 a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 72 a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen 1Die Jugendgerichtshilfe ist unverzüglich von der Vollstreckung eines Haftbefehls zu unterrichten; ihr soll bereits d...
JGG | Neunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG Neunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
JGG | § 58 Weitere Entscheidungen
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 58 Weitere Entscheidungen (1) 1Entscheidungen, die infolge der Aussetzung erforderlich werden (§§ 22, 23, 24, 26, 26 a), trifft der Richter durch Beschluß. 2Der Staatsanwal...
JGG | § 64 Bewährungsplan
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 64 Bewährungsplan 1§ 60 gilt sinngemäß. 2Der Jugendliche ist über die Bedeutung der Aussetzung, die Bewährungs- und Unterstellungszeit, die Weisungen und Auflagen sowie darü...
JGG | Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren
JGG | § 59 Anfechtung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.3.2013 (Änderung vom 4.9.2012)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 59 Anfechtung (1) 1Gegen eine Entscheidung, durch welche die Aussetzung der Jugendstrafe angeordnet oder abgelehnt wird, ist, wenn sie für sich allein oder nur gemeinsam mi...
JGG | § 72 b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 29.7.2009)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 72 b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand 1Befindet sich ein Jugendlicher in Untersuchungshaft, so ist auch den Ve...
JGG | § 45 Absehen von der Verfolgung
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 45 Absehen von der Verfolgung (1) Der Staatsanwalt kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn die Voraussetzungen des § 153 der Strafprozeßordnung v...
JGG | § 33 Jugendgerichte
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 33 Jugendgerichte (1) Über Verfehlungen Jugendlicher entscheiden die Jugendgerichte. (2) Jugendgerichte sind der Strafrichter als Jugendrichter, das Schöffengericht (Jug...
JGG | § 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe (1) 1Ist ein Angeklagter wegen mehrerer Straftaten zu einer Einheitsstrafe verurteilt worden, so kann das Rechtsmittelgericht vor ...
JGG | Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren
JGG | ERSTER ABSCHNITT Jugendgerichtsverfassung
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG ERSTER ABSCHNITT Jugendgerichtsverfassung
JGG | § 52 a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 52 a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe (1) 1Hat der Angeklagte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft od...
JGG | § 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2019 (Änderung vom 9.12.2019)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten (1) 1Der Vorsitzende soll den Angeklagten für die Dauer solcher Erörterungen von der Verhandlung ausschließen, aus denen Nachte...
1
–
20
von
81
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
11.
Dezember
1974
(
BGBl.
I
S. 3427
)
, letzte Änderung vom
25.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 2099
)
Mehr...
Schließen
Jugendgerichtsgesetz
ZWEITES HAUPTSTÜCK Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×