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§ 103 (weggefallen) (1)
§ 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (1)
§ 104 a Voraussetzungen der Strafverfolgung (1)
Vierter Abschnitt Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (15)
Fünfter Abschnitt Straftaten gegen die Landesverteidigung (11)
Sechster Abschnitt Widerstand gegen die Staatsgewalt (11)
Siebenter Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (34)
Achter Abschnitt Geld- und Wertzeichenfälschung (11)
Neunter Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid (12)
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Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (5)
Zwölfter Abschnitt Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (6)
Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (38)
Vierzehnter Abschnitt Beleidigung (15)
Fünfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (13)
Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben (18)
Siebzehnter Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (11)
Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit (20)
Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung (12)
Zwanzigster Abschnitt Raub und Erpressung (9)
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Zweiundzwanzigster Abschnitt Betrug und Untreue (14)
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Vierundzwanzigster Abschnitt Insolvenzstraftaten (6)
Fünfundzwanzigster Abschnitt Strafbarer Eigennutz (15)
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Dritter Abschnitt Straftaten gegen ausländische Staaten
StGB | § 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 104 Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (1) 1Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines...
StGB | § 104 a Voraussetzungen der Strafverfolgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2020 (Änderung vom 12.6.2020)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 104 a Voraussetzungen der Strafverfolgung Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehunge...
StGB | § 103 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB §103 (weggefallen)
StGB | § 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 102 Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten (1) Wer einen Angriff auf Leib oder Leben eines ausländischen Staatsoberhaupts, eines Mitglieds einer ausländischen...
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Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB Dritter Abschnitt Straftaten gegen ausländische Staaten
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Strafgesetzbuch
(StGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.
November
1998
(
BGBl.
I
S. 3322
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 109
)
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