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ZWEITER ABSCHNITT Beschlußverfahren
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ArbGG | § 92 a Nichtzulassungsbeschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 9.12.2004)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 92 a Nichtzulassungsbeschwerde 1Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. 2§ 72 a Abs. ...
ArbGG | Zweiter Unterabschnitt Zweiter Rechtszug
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG Zweiter Unterabschnitt Zweiter Rechtszug
ArbGG | § 91 Entscheidung
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 91 Entscheidung (1) 1Über die Beschwerde entscheidet das Landesarbeitsgericht durch Beschluß. 2Eine Zurückverweisung ist nicht zulässig. 3§ 84 Satz 2 gilt entsprechend. ...
ArbGG | § 97 Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.10.2021 (Änderung vom 5.10.2021)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 97 Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung (1) In den Fällen des § 2 a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlich u...
ArbGG | Erster Unterabschnitt Erster Rechtszug
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG Erster Unterabschnitt Erster Rechtszug
ArbGG | § 81 Antrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 5.7.2017)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 81 Antrag (1) Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet; der Antrag ist bei dem Arbeitsgericht schriftlich einzureichen oder bei seiner Geschäftsstelle mündlich zu P...
ArbGG | § 83 a Vergleich, Erledigung des Verfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 5.7.2017)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 83 a Vergleich, Erledigung des Verfahrens (1) Die Beteiligten können, um das Verfahren ganz oder zum Teil zu erledigen, zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden o...
ArbGG | § 86 (weggefallen)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG §86 (weggefallen)
ArbGG | § 93 Rechtsbeschwerdegründe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 9.12.2004)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 93 Rechtsbeschwerdegründe (1) 1Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf der Nichtanwendung oder der unrichtig...
ArbGG | § 100 Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.7.2015 (Änderung vom 3.7.2015)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 100 Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle (1) 1In den Fällen des § 76 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Betriebsverfassungsgesetzes entscheidet der Vorsitzende allei...
ArbGG | § 84 Beschluß
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 84 Beschluß 1Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. 2Der Beschluß ist schriftlich abzufassen. 3§ 60 ist...
ArbGG | § 92 Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.10.2021 (Änderung vom 5.10.2021)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 92 Rechtsbeschwerdeverfahren, Grundsatz (1) 1Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgeri...
ArbGG | § 88 Beschränkung der Beschwerde
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 88 Beschränkung der Beschwerde § 65 findet entsprechende Anwendung.
ArbGG | § 87 Grundsatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.10.2021 (Änderung vom 5.10.2021)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 87 Grundsatz (1) Gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse der Arbeitsgerichte findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt. (2) 1Für das Beschwerdeverf...
ArbGG | § 80 Grundsatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.10.2021 (Änderung vom 5.10.2021)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 80 Grundsatz (1) Das Beschlußverfahren findet in den in § 2 a bezeichneten Fällen Anwendung. (2) 1Für das Beschlussverfahren des ersten Rechtszugs gelten die für das U...
ArbGG | § 94 Einlegung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2008 (Änderung vom 12.12.2007)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 94 Einlegung (1) Für die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde gilt § 11 Abs. 4 und 5 entsprechend. (2) 1Die Rechtsbeschwerdeschrift muß den Beschluß bezeichne...
ArbGG | § 95 Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 5.7.2017)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 95 Verfahren 1Die Rechtsbeschwerdeschrift und die Rechtsbeschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. 2Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines...
ArbGG | § 90 Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.10.2021 (Änderung vom 5.10.2021)
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 90 Verfahren (1) 1Die Beschwerdeschrift und die Beschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. 2Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schrif...
ArbGG | § 96 a Sprungrechtsbeschwerde
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG § 96 a Sprungrechtsbeschwerde (1) 1Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Arbeitsgerichts kann unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar Rechtsbeschwer...
ArbGG | Vierter Unterabschnitt Beschlußverfahren in besonderen Fällen
Arbeitsgerichtsgesetz
(ArbGG)
Arbeitsgerichtsgesetz ArbGG Vierter Unterabschnitt Beschlußverfahren in besonderen Fällen
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Arbeitsgerichtsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Juli
1979
(
BGBl.
I
S. 853
, ber.
S. 1036
)
, letzte Änderung vom
8.
Oktober
2023
(
BGBl.
I
Nr. 272
)
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ZWEITER ABSCHNITT Beschlußverfahren
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