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AnfG
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AnfG | § 14 Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 14 Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil Liegt ein nur vorläufig vollstreckb...
AnfG | § 8 Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 8 Zeitpunkt der Vornahme einer Rechtshandlung (1) Eine Rechtshandlung gilt als in dem Zeitpun...
AnfG | § 6 a Gesicherte Darlehen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 6 a Gesicherte Darlehen 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem D...
AnfG | § 9 Anfechtung durch Einrede
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 9 Anfechtung durch Einrede Die Anfechtbarkeit kann im Wege der Einrede geltend gemacht werden,...
AnfG | § 15 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 15 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger (1) Die Anfechtbarkeit kann gegen den Erben oder einen a...
AnfG | § 2 Anfechtungsberechtigte
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 2 Anfechtungsberechtigte Zur Anfechtung ist jeder Gläubiger berechtigt, der einen vollstreckba...
AnfG | § 6 Gesellschafterdarlehen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 6 Gesellschafterdarlehen (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines...
AnfG | § 19 Internationales Anfechtungsrecht
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 19 Internationales Anfechtungsrecht Bei Sachverhalten mit Auslandsberührung ist für die Anfech...
AnfG | § 20 Übergangsregeln
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.4.2017 (Änderung vom 29.3.2017)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 20 Übergangsregeln (1) Dieses Gesetz ist auf die vor dem 1. Januar 1999 vorgenommenen Rechtsh...
AnfG | § 3 Vorsätzliche Benachteiligung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.4.2017 (Änderung vom 29.3.2017)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 3 Vorsätzliche Benachteiligung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in ...
AnfG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 29.3.2017
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens § 1 Grundsatz § 2 Anfechtungsberechtigte § 3 Vorsätzliche Benachteiligung § 4 Unentgeltli...
AnfG | § 1 Grundsatz
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 1 Grundsatz (1) Rechtshandlungen eines Schuldners, die seine Gläubiger benachteiligen, können...
AnfG | § 7 Berechnung der Fristen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 9.12.2010)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 7 Berechnung der Fristen (1) Die in den §§ 3 und 4 bestimmten Fristen sind von dem Zeitpunkt ...
AnfG | § 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 12 Ansprüche des Anfechtungsgegners Wegen der Erstattung einer Gegenleistung oder wegen eines ...
AnfG | § 18 Beendigung des Insolvenzverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 18 Beendigung des Insolvenzverfahrens (1) Nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens können ...
AnfG | § 5 Rechtshandlungen des Erben
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 5 Rechtshandlungen des Erben Hat der Erbe aus dem Nachlaß Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse...
AnfG | § 11 Rechtsfolgen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.4.2017 (Änderung vom 29.3.2017)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 11 Rechtsfolgen (1) 1Was durch die anfechtbare Rechtshandlung aus dem Vermögen des Schuldners...
AnfG | § 16 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 16 Eröffnung des Insolvenzverfahrens (1) 1Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenz...
AnfG | § 10 Vollstreckbarer Titel
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 10 Vollstreckbarer Titel Die Anfechtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß für die Rechtsh...
AnfG | § 4 Unentgeltliche Leistung
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 4 Unentgeltliche Leistung (1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es ...
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Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(Anfechtungsgesetz - AnfG)
vom
5.
Oktober
1994
(
BGBl. I
S. 2911
)
, letzte Änderung vom
29.
März
2017
(
BGBl.
I
S. 654
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