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InsO
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450
InsO | § 254 Allgemeine Wirkungen des Plans
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 254 Allgemeine Wirkungen des Plans (1) Mit der Rechtskraft der Bestätigung des Insolvenzplans treten die im gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteili...
InsO | § 54 Kosten des Insolvenzverfahrens
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 54 Kosten des Insolvenzverfahrens Kosten des Insolvenzverfahrens sind: 1. die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren; 2. die Vergütungen und die Auslagen des vorläufige...
InsO | § 196 Schlußverteilung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2001 (Änderung vom 26.10.2001)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 196 Schlußverteilung (1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist. (2) Die Schlußverteilung...
InsO | § 322 Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 322 Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben Hat der Erbe vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Nachlaß Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse oder Auflagen erfüllt, so...
InsO | § 254 a Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2012 (Änderung vom 7.12.2011)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 254 a Rechte an Gegenständen. Sonstige Wirkungen des Plans (1) Wenn Rechte an Gegenständen begründet, geändert, übertragen oder aufgehoben oder Geschäftsanteile an einer Gesel...
InsO | § 332 Verweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 332 Verweisung auf das Nachlaßinsolvenzverfahren (1) Im Falle der fortgesetzten Gütergemeinschaft gelten die §§ 315 bis 331 entsprechend für das Insolvenzverfahren über das Ge...
InsO | § 359 Verweisung auf das Einführungsgesetz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.3.2003 (Änderung vom 14.3.2003)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 359 Verweisung auf das Einführungsgesetz Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.
InsO | § 64 Festsetzung durch das Gericht
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 64 Festsetzung durch das Gericht (1) Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluß fest. (2) 1Der Beschluß...
InsO | § 155 Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 155 Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung (1) 1Handels- und steuerrechtliche Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung bleiben unberührt. 2In be...
InsO | § 300 a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2020 (Änderung vom 22.12.2020)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 300 a Neuerwerb im laufenden Insolvenzverfahren (1) 1Wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder ...
InsO | § 176 Verlauf des Prüfungstermins
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 176 Verlauf des Prüfungstermins 1Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. 2Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, v...
InsO | § 209 Befriedigung der Massegläubiger
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 209 Befriedigung der Massegläubiger (1) Der Insolvenzverwalter hat die Masseverbindlichkeiten nach folgender Rangordnung zu berichtigen, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ...
InsO | § 348 Zuständiges Insolvenzgericht. Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 348 Zuständiges Insolvenzgericht. Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte (1) 1Für die Entscheidungen nach den §§ 344 bis 346 ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, i...
InsO | § 295 a Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2020 (Änderung vom 22.12.2020)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 295 a Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit (1) 1Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahl...
InsO | VIERTER TEIL Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO VIERTER TEIL Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse
InsO | § 150 Siegelung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 150 Siegelung 1Der Insolvenzverwalter kann zur Sicherung der Sachen, die zur Insolvenzmasse gehören, durch den Gerichtsvollzieher oder eine andere dazu gesetzlich ermächtigte P...
InsO | § 229 Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2012 (Änderung vom 7.12.2011)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 229 Vermögensübersicht. Ergebnis- und Finanzplan 1Sollen die Gläubiger aus den Erträgen des vom Schuldner oder von einem Dritten fortgeführten Unternehmens befriedigt werden, ...
InsO | § 269 a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.4.2018 (Änderung vom 13.4.2017)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 269 a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter 1Die Insolvenzverwalter gruppenangehöriger Schuldner sind untereinander zur Unterrichtung und Zusammenarbeit verpflichtet, soweit hi...
InsO | § 313 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2014 (Änderung vom 15.7.2013)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO §313 (weggefallen)
InsO | § 245 Obstruktionsverbot
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 245 Obstruktionsverbot (1) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht worden sind, gilt die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe als erteilt, wenn 1. die Angehörige...
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450
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Insolvenzordnung
(InsO)
vom
5.
Oktober
1994
(
BGBl.
I
S. 2866
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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Insolvenzordnung
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