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Allgemeiner Teil
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3. Abschnitt Hauptverfahren
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RiStBV | 130 a Schutz der Zeugen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 130 a Schutz der Zeugen (1) 1Unter den Voraussetzungen des § 247 a StPO prüft der Staatsanwalt, ob es geboten ist, dass sich ein Zeu...
RiStBV | 129 Berichterstattung durch Presse und Rundfunk
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 129 Berichterstattung durch Presse und Rundfunk (1) 1Presse, Hörfunk und Fernsehen dürfen in ihrer Berichterstattung nicht mehr besc...
RiStBV | 4. Beschleunigtes Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 4. Beschleunigtes Verfahren
RiStBV | 118 Unterrichtung über die Beweismittel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 118 Unterrichtung über die Beweismittel (1) 1Die vom Gericht geladenen Zeugen und Sachverständigen sind dem Angeklagten und der Staa...
RiStBV | 122 Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten bei selbstverschuldeter Verhandlungsunfähigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 122 Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten bei selbstverschuldeter Verhandlungsunfähigkeit (1) 1Sind Anhaltspunkte dafür vorhand...
RiStBV | 142 Belehrung über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 142 Belehrung über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (1) 1Ist der Angeklagte bei der Verkündung des Urteils anwesend, belehrt ihn der V...
RiStBV | 133 Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 133 Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung (1) 1Maßnahmen und Einrichtungen der Polizei und anderer...
RiStBV | 132 Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 132 Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit 1Die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sittlichkeit auszuschlie...
RiStBV | 135 Zeugen und Sachverständige
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 135 Zeugen und Sachverständige (1) Über das Erforderliche hinausgehende Begegnungen von Zeugen, insbesondere von Verletzten, mit dem...
RiStBV | 3. Hauptverhandlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 3. Hauptverhandlung
RiStBV | 141 Form des Urteils
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 141 Form des Urteils (1) 1Im Urteil wird der Angeklagte so genau bezeichnet, wie es für die Anklage vorgeschrieben ist (Nummer 110 A...
RiStBV | 126 Schöffen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 126 Schöffen (1) 1Der Vorsitzende soll die mitwirkenden Schöffen vor Beginn der Sitzung über die Unfähigkeitsgründe (§§ 31, 32 GVG) ...
RiStBV | 140 Mitteilung der Entscheidung und des Standes der Vollstreckung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 1405 Mitteilung der Entscheidung und des Standes der Vollstreckung 1Von einem rechtskräftigen Urteil sowie von einem in § 268 a StPO ...
RiStBV | 127 Pflichten des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 127 Pflichten des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung (1) 1Der Staatsanwalt wirkt darauf hin, dass das Gesetz beachtet wird. 2Er s...
RiStBV | 123 Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 123 Allgemeines Der Staatsanwalt vermeidet alles, was auch nur den Schein einer unzulässigen Einflussnahme auf das Gericht erwecken k...
RiStBV | 131 a Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz des Verletzten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 131 a Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz des Verletzten Wird beantragt, die Öffentlichkeit nach § 171 b GVG auszuschließen, nim...
RiStBV | 143 Beurkundung eines Rechtsmittelverzichts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 143 Beurkundung eines Rechtsmittelverzichts (1) 1Ein unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärter Verzicht auf Rechtsmittel ist ...
RiStBV | 119 Beiakten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 119 Beiakten Der Eingang von Beiakten, die das Gericht angefordert hat, soll dem Staatsanwalt und dem Verteidiger rechtzeitig mitgete...
RiStBV | 139 Anträge zum Freispruch des Angeklagten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 139 Anträge zum Freispruch des Angeklagten (1) Beantragt der Staatsanwalt, den Angeklagten freizusprechen oder das Verfahren gegen i...
RiStBV | 117 Ladung und Benachrichtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.3.2023 (Änderung vom 28.3.2023)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV 117 Ladung und Benachrichtigung (1) 1Die Ladung zur Hauptverhandlung soll dem auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten, den Zeugen un...
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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
(RiStBV)
vom
28.
März
2023
(
BAnz AT
19. 06. 2023
B1
)
*1
*1
Ziffer I der Bekanntmachung der Neufassung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren. Gemäß Ziffer II dieser Bekanntmachung treten die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren am 30. März 2023 in Kraft.
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Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
3. Abschnitt Hauptverfahren
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