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§ 32 a Benachrichtigung (1)
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Dritter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
StUG | § 33 Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2021 (Änderung vom 6.9.2021)
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(StUG)
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik StUG § 33 Verfahren (1) Für Zwecke der Forschung und der politischen Bildung kann an allen St...
StUG | § 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2011 (Änderung vom 22.12.2011)
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(StUG)
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik StUG § 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film (1) Für die Verwendung vo...
StUG | § 32 a Benachrichtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.6.2021 (Änderung vom 6.9.2021)
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(StUG)
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik StUG § 32 a Benachrichtigung (1) 1Sollen Unterlagen nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 zur Ve...
StUG | § 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 20.12.2022)
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Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
(Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
6.
September
2021
(
BGBl.
I
S. 4129
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2759
)
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Dritter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
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