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DRITTER TEIL Bauliche Anlagen
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SächsBO a.F. | § 49 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 28.6.2001)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 49 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder (1) 1Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu ...
SächsBO a.F. | § 29 Brandwände
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 29 Brandwände (1) 1Brandwände sind herzustellen 1. zum Abschluß von Gebäuden, bei denen die Abschlußwand bis zu 2,5 m von der Nachbargrenz...
SächsBO a.F. | ZWEITER ABSCHNITT Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - ZWEITER ABSCHNITT Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
SächsBO a.F. | § 42 Beseitigung des Abwassers
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 42 Beseitigung des Abwassers (1) Die Ableitung von Abwasser in Kleinkläranlagen, Gruben oder Sickeranlagen darf nur dann erfolgen, wenn nicht...
SächsBO a.F. | § 24 b Übereinstimmungszertifikat
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 24 b Übereinstimmungszertifikat (1) Ein Übereinstimmungszertifikat ist von einer Zertifizierungsstelle nach § 25 zu erteilen, wenn das Baupr...
SächsBO a.F. | § 23 Bauarten
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 23 Bauarten (1) 1Bauarten, die von Technischen Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 Satz 1 wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkann...
SächsBO a.F. | § 33 Treppenräume und Ausgänge
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 33 Treppenräume und Ausgänge (1) 1Jede notwendige Treppe muß in einem eigenen Treppenraum (notwendiger Treppenraum) liegen. 2Für die Verbindu...
SächsBO a.F. | § 32 Treppen
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 32 Treppen (1) 1Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoß und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zug...
SächsBO a.F. | SIEBENTER ABSCHNITT Aufenthaltsräume und Wohnungen
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - SIEBENTER ABSCHNITT Aufenthaltsräume und Wohnungen
SächsBO a.F. | § 13 Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 29.12.2001 (Änderung vom 14.12.2001)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 13 Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten (1) 1Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankün...
SächsBO a.F. | § 22 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 22 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im Einzelfall (1) 1Mit Zustimmung der obersten Bauaufsichtsbehörde oder einer von ihr bestimm...
SächsBO a.F. | § 16 Schutz gegen schädliche Einflüsse
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 16 Schutz gegen schädliche Einflüsse (1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 müssen so a...
SächsBO a.F. | § 24 a Übereinstimmungserklärung des Herstellers
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 24 a Übereinstimmungserklärung des Herstellers (1) Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur abgeben, wenn er durch werkseigene ...
SächsBO a.F. | FÜNFTER ABSCHNITT Treppen, Rettungswege, Aufzüge und Öffnungen
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - FÜNFTER ABSCHNITT Treppen, Rettungswege, Aufzüge und Öffnungen
SächsBO a.F. | DRITTER TEIL Bauliche Anlagen
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - DRITTER TEIL Bauliche Anlagen
SächsBO a.F. | § 14 Baustelle
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 14 Baustelle (1) Baustellen sind so einzurichten, daß bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert, instandgesetzt oder abgebrochen wer...
SächsBO a.F. | § 35 Aufzüge
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 35 Aufzüge (1) 1Aufzüge im Innern von Gebäuden müssen eigene Schächte in feuerbeständiger Bauart haben. 2In einem Aufzugsschacht dürfen bis z...
SächsBO a.F. | § 27 Außenwände
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 27 Außenwände (1) Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände sind, außer bei Gebäuden geringer Höhe, aus nichtbren...
SächsBO a.F. | DRITTER ABSCHNITT Bauprodukte und Bauarten
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - DRITTER ABSCHNITT Bauprodukte und Bauarten
SächsBO a.F. | § 34 Notwendige Flure und Gänge
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 34 Notwendige Flure und Gänge (1) 1Notwendige Flure sind Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen zu Treppenräumen notwendiger Trep...
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Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.
März
1999
(
SächsGVBl.
S. 86, ber. S. 186
)
, letzte Änderung vom
28.
Mai
2004
(
SächsGVBl.
S. 200
)
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