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SächsBO a.F.
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SächsBO a.F. | § 49 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 28.6.2001)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 49 Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder (1) 1Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu ...
SächsBO a.F. | § 63 Anzeigeverfahren
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 29.12.2001 (Änderung vom 14.12.2001)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 63 Anzeigeverfahren (1) 1Bei der Errichtung und Änderung von Vorhaben nach Absatz 2, die nicht genehmigungsfrei nach § 63 a und die keine Son...
SächsBO a.F. | § 29 Brandwände
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 29 Brandwände (1) 1Brandwände sind herzustellen 1. zum Abschluß von Gebäuden, bei denen die Abschlußwand bis zu 2,5 m von der Nachbargrenz...
SächsBO a.F. | § 69 Beteiligung der Nachbarn
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 69 Beteiligung der Nachbarn (1) Die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) sind nach den Absätzen 2 bis 4 zu beteiligen. (2) 1Die B...
SächsBO a.F. | ZWEITER ABSCHNITT Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - ZWEITER ABSCHNITT Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
SächsBO a.F. | § 42 Beseitigung des Abwassers
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 42 Beseitigung des Abwassers (1) Die Ableitung von Abwasser in Kleinkläranlagen, Gruben oder Sickeranlagen darf nur dann erfolgen, wenn nicht...
SächsBO a.F. | § 84 Bestehende bauliche Anlagen
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 84 Bestehende bauliche Anlagen Werden in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes andere Anforderungen als nach dem bisheri...
SächsBO a.F. | § 76 a Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 76 a Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte Sind Bauprodukte entgegen § 24 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, so kann die Bauaufsicht...
SächsBO a.F. | § 2 Begriffe
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 30.9.2003 (Änderung vom 1.9.2003)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 2 Begriffe (1) 1Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. 2Eine Verbindung mit dem Boden bes...
SächsBO a.F. | § 24 b Übereinstimmungszertifikat
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 24 b Übereinstimmungszertifikat (1) Ein Übereinstimmungszertifikat ist von einer Zertifizierungsstelle nach § 25 zu erteilen, wenn das Baupr...
SächsBO a.F. | § 23 Bauarten
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 23 Bauarten (1) 1Bauarten, die von Technischen Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 Satz 1 wesentlich abweichen oder für die es allgemein anerkann...
SächsBO a.F. | § 33 Treppenräume und Ausgänge
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 33 Treppenräume und Ausgänge (1) 1Jede notwendige Treppe muß in einem eigenen Treppenraum (notwendiger Treppenraum) liegen. 2Für die Verbindu...
SächsBO a.F. | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 28.5.2004
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Begriffe § 3 Allgemeine Anforderungen ZWEITER TEIL Das Grundstück und seine Bebauu...
SächsBO a.F. | § 9 Kinderspielflächen
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 9 Kinderspielflächen (1) 1Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen muß auf dem Baugrundstück eine Spielfläche für Kleinkin...
SächsBO a.F. | § 32 Treppen
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 32 Treppen (1) 1Jedes nicht zu ebener Erde liegende Geschoß und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe zug...
SächsBO a.F. | SIEBENTER ABSCHNITT Aufenthaltsräume und Wohnungen
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - SIEBENTER ABSCHNITT Aufenthaltsräume und Wohnungen
SächsBO a.F. | § 13 Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten
Zuletzt gültige Fassung: in Kraft ab 29.12.2001 (Änderung vom 14.12.2001)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 13 Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten (1) 1Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankün...
SächsBO a.F. | § 74 Genehmigung Fliegender Bauten
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 74 Genehmigung Fliegender Bauten (1) 1Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederho...
SächsBO a.F. | FÜNFTER TEIL Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - FÜNFTER TEIL Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren
SächsBO a.F. | § 62 Genehmigungsbedürftige Vorhaben
Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO - a.F. -)
Sächsische Bauordnung - alte Fassung - SächsBO - a.F. - § 62 Genehmigungsbedürftige Vorhaben Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen ...
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Sächsische Bauordnung - alte Fassung -
(SächsBO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.
März
1999
(
SächsGVBl.
S. 86, ber. S. 186
)
, letzte Änderung vom
28.
Mai
2004
(
SächsGVBl.
S. 200
)
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