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BtMG
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BtMG | § 31 a Absehen von der Verfolgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2023 (Änderung vom 19.7.2023)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 31 a Absehen von der Verfolgung (1) 1Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von ...
BtMG | § 34 Führungsaufsicht
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 34 Führungsaufsicht In den Fällen des § 29 Abs. 3, der §§ 29 a, 30 und 30 a kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1 des Strafgesetz...
BtMG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.3.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ERSTER ABSCHNITT Begriffsbestimmungen § 1 Betäubungsmittel § 2 Sonstige Begriffe ZWEITER ABSCHNITT Erlaubnis und Erlaubnisverfahren § 3 Erl...
BtMG | § 7 Antrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 7 Antrag 1Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen. 2Dem Antrag mü...
BtMG | § 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.1.2022 (Änderung vom 27.9.2021)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 4 Ausnahmen von der Erlaubnispflicht (1) Einer Erlaubnis nach § 3 bedarf nicht, wer 1. im Rahmen des Betriebs einer öffentlichen Apotheke oder e...
BtMG | § 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.7.2023 (Änderung vom 19.7.2023)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung (1) 1Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzte...
BtMG | § 19 Durchführende Behörde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 19 Durchführende Behörde (1) 1Der Betäubungsmittelverkehr sowie die Herstellung ausgenommener Zubereitungen unterliegt der Überwachung durch das B...
BtMG | Anlagen zu § 1 Abs. 1
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2008 (Änderung vom 18.2.2008)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG Anlagen zu § 1 Abs. 1 Spalte 1 enthält die International Nonproprietary Names (INN) der Weltgesundheitsorganisation. Bei der Bezeichnung eines Stoff...
BtMG | §§ 40 bis 41 (gegenstandslos)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG §§40 bis 41 (gegenstandslos)
BtMG | § 2 Sonstige Begriffe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2009 (Änderung vom 17.7.2009)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 2 Sonstige Begriffe (1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Stoff: a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommen...
BtMG | § 33 Einziehung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 33 Einziehung 1Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §§ 29 bis 30 a oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 32 bezieht, können eingezogen we...
BtMG | § 1 Betäubungsmittel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.1.2022 (Änderung vom 27.9.2021)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 1 Betäubungsmittel (1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. (2) 1D...
BtMG | § 8 Entscheidung
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 8 Entscheidung (1) 1Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages über die Ert...
BtMG | VIERTER ABSCHNITT Überwachung
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG VIERTER ABSCHNITT Überwachung
BtMG | § 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2005 (Änderung vom 21.6.2005)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 26 Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei und Zivilschutz (1) Dieses Gesetz findet mit Ausnahme der Vorschriften über die Erlaubnis nach ...
BtMG | § 30 a Straftaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2009 (Änderung vom 17.7.2009)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 30 a Straftaten (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer Betäubungsmittel in nicht geringer Menge unerlaubt anbaut, hers...
BtMG | ZWEITER ABSCHNITT Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG ZWEITER ABSCHNITT Erlaubnis und Erlaubnisverfahren
BtMG | § 21 Mitwirkung anderer Behörden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.6.2020 (Änderung vom 19.6.2020)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 21 Mitwirkung anderer Behörden (1) Das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuh...
BtMG | § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln (1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer 1. Betäu...
BtMG | § 38 Jugendliche und Heranwachsende
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2000 (Änderung vom 28.3.2000)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(BtMG)
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln BtMG § 38 Jugendliche und Heranwachsende (1) 1Bei Verurteilung zu Jugendstrafe gelten die §§ 35 und 36 sinngemäß. 2Neben der Zusage des Jugendlichen nach...
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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
(Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
März
1994
(
BGBl.
I
S. 358
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 109
)
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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
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