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BLV
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BLV | § 13 Gehobener Dienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 13 Gehobener Dienst (1) 1Ein Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst dauert in der Regel drei Jahre und besteht aus Fa...
BLV | § 33 Auswahlentscheidungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 33 Auswahlentscheidungen (1) 1Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in der Regel auf der Grun...
BLV | § 49 Inhalt der dienstlichen Beurteilung
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 49 Inhalt der dienstlichen Beurteilung (1) In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung der Beamtin oder des...
BLV | § 39 Hochschulstudium und berufspraktische Einführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 39 Hochschulstudium und berufspraktische Einführung (1) Die Aufstiegsausbildung kann auch außerhalb eines fachspezifischen ...
BLV | Abschnitt 1 Allgemeines
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV Abschnitt 1 Allgemeines
BLV | § 42 Laufbahnwechsel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.1.2017 (Änderung vom 18.1.2017)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 42 Laufbahnwechsel (1) Der Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe ist aus dienstlichen Gründen zulässig, ...
BLV | § 3 Mutterschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 3 Mutterschutz 1Zeiten des Mutterschutzes sind auf Zeiten anzurechnen, die nach dieser Verordnung Voraussetzung für eine Ein...
BLV | Unterabschnitt 4 Sonderregelungen
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV Unterabschnitt 4 Sonderregelungen
BLV | § 4 Stellenausschreibungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 4 Stellenausschreibungspflicht (1) 1Zu besetzende Stellen sind außer in den Fällen des Absatzes 2 auszuschreiben. 2Der Eins...
BLV | § 32 Voraussetzungen einer Beförderung
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 32 Voraussetzungen einer Beförderung Eine Beamtin oder ein Beamter kann befördert werden, wenn 1. sie oder er nach Eignung,...
BLV | Anlage 3 zu § 10 Absatz 2 Satz 2
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV Anlage 3 zu § 10 Absatz 2 Satz 2 Prüfungsnoten In den Rechtsverordnungen nach § 10 Absatz 1 sind folgende Prüfungsnoten vorzus...
BLV | Unterabschnitt 3 Aufstieg
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV Unterabschnitt 3 Aufstieg
BLV | § 28 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 28 Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung (1) Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. (2) Die Beamtinnen...
BLV | § 2 Begriffsbestimmungen
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 2 Begriffsbestimmungen (1) Einstellung ist eine Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses. (2) Eignung erfass...
BLV | § 16 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 16 Verkürzung der Vorbereitungsdienste (1) Der Vorbereitungsdienst kann verkürzt werden, wenn 1. das Erreichen des Ausbild...
BLV | § 46 Personalentwicklung
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 46 Personalentwicklung (1) 1Als Grundlage für die Personalentwicklung sind Personalentwicklungskonzepte zu erstellen. 2Über...
BLV | § 6 Gestaltung der Laufbahnen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.1.2017 (Änderung vom 18.1.2017)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 6 Gestaltung der Laufbahnen (1) 1Die Laufbahnen sind den Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Di...
BLV | § 14 Höherer Dienst
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 14 Höherer Dienst 1Ein Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst dauert mindestens 18 Monate, in der Regel jedoch zwei Jahr...
BLV | § 41 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 41 Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung 1Hat eine Beamtin oder ein Beamter an einer fachspezifischen Qualifizieru...
BLV | § 8 Feststellung der Laufbahnbefähigung
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 8 Feststellung der Laufbahnbefähigung (1) 1Besitzen Bewerberinnen oder Bewerber die für die entsprechende Laufbahn vorgesch...
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Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
vom
12.
Februar
2009
(
BGBl.
I
S. 284
)
, letzte Änderung vom
27.
Januar
2023
(
BGBl.
I
Nr. 30
)
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