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GeschoSReg
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GeschoSReg | I. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg I. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident
GeschoSReg | § 13 Einberufung und Vorbereitung der Sitzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 13 Einberufung und Vorbereitung der Sitzungen (1) 1Die Sitzungen der Staatsregierung werden durch die Chefin oder den Chef der Staatskanz...
GeschoSReg | II. Die Staatsregierung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg II. Die Staatsregierung
GeschoSReg | § 5 Ernennung und Entlassung von Richterinnen und Richtern sowie Beamtinnen und Beamten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 5 Ernennung und Entlassung von Richterinnen und Richtern sowie Beamtinnen und Beamten 1Soweit sich die Ministerpräsidentin oder der Minist...
GeschoSReg | § 9 Beratung unter den Staatsministerien
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 9 Beratung unter den Staatsministerien 1Alle Angelegenheiten, die der Staatsregierung unterbreitet werden, sind zuvor zwischen den beteili...
GeschoSReg | § 3 Vertretung nach außen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 3 Vertretung nach außen (1) Der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten obliegt die Gestaltung der Beziehungen nach außen (Artik...
GeschoSReg | § 24 Äußerungen in der Öffentlichkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 24 Äußerungen in der Öffentlichkeit Äußerungen eines Mitgliedes der Staatsregierung, die in der Öffentlichkeit erfolgen oder für die Öffen...
GeschoSReg | § 4 Verkehr mit dem Landtag sowie mit Organen des Bundes und der Länder
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 4 Verkehr mit dem Landtag sowie mit Organen des Bundes und der Länder (1) 1Der Verkehr zwischen der Staatsregierung und dem Landtag ist g...
GeschoSReg | § 11 Rechtsverordnungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 11 Rechtsverordnungen 1Rechtsverordnungen, die auf landesgesetzlichen Ermächtigungen beruhen und die zu Einnahmeminderungen oder zu zusätz...
GeschoSReg | § 26 Abwesenheit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 26 Abwesenheit (1) 1Verlässt ein Mitglied der Staatsregierung länger als zwei Tage den Sitz der Staatsregierung, gibt es der Ministerpräs...
GeschoSReg | § 12 Vorlagen an die Staatsregierung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 12 Vorlagen an die Staatsregierung (1) 1Die Vorlagen müssen spätestens acht Arbeitstage vor der Sitzung der Staatsregierung bei der Gesch...
GeschoSReg | § 16 Teilnahme an den Sitzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 16 Teilnahme an den Sitzungen (1) 1An den Sitzungen der Staatsregierung nehmen in der Regel neben den Mitgliedern der Staatsregierung, je...
GeschoSReg | § 7 Schreiben an die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 7 Schreiben an die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten 1Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident kann an sie oder i...
GeschoSReg | § 1 Leitung der Geschäfte, Richtlinien der Politik
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 1 Leitung der Geschäfte, Richtlinien der Politik (1) Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident führt in der Staatsregierung den ...
GeschoSReg | § 28 Auslegung der Geschäftsordnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 28 Auslegung der Geschäftsordnung Bei Zweifeln über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die Ministerpräsidentin oder der Minist...
GeschoSReg | § 6 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 6 Vertrauensvolle Zusammenarbeit 1Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident unterrichtet die stellvertretende Ministerpräsidentin...
GeschoSReg | § 20 Vertretung von Regierungsvorlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 20 Vertretung von Regierungsvorlagen (1) Die von der Staatsregierung beschlossenen Vorlagen werden vor dem Landtag durch das in der Sache...
GeschoSReg | § 18 Wortlaut der Beschlüsse, Niederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 18 Wortlaut der Beschlüsse, Niederschrift (1) Der Wortlaut der Beschlüsse der Staatsregierung wird von der oder dem Vorsitzenden grundsät...
GeschoSReg | § 2 Unterrichtung der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 2 Unterrichtung der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten (1) 1Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ist über all...
GeschoSReg | § 25 Verkehr mit den Bundesministerinnen und Bundesministern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.3.2020 (Änderung vom 24.3.2020)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung GeschoSReg § 25 Verkehr mit den Bundesministerinnen und Bundesministern 1Die Mitglieder der Staatsregierung verkehren mit den Bundesministerinnen und B...
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Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung
(GeschoSReg)
vom
24.
März
2020
(
SächsABl.
S. 426
, ber. S. 767
)
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