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TITEL XX UMWELT (4)
TITEL XXI ENERGIE (2)
TITEL XXII TOURISMUS (2)
TITEL XXIII KATASTROPHENSCHUTZ (2)
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TITEL VIII DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
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AEUV | Artikel 121 (Koordinierung der Wirtschaftspolitik)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 121 (Koordinierung der Wirtschaftspolitik) ex-Artikel 99 EGV(1) Die Mitgliedstaaten betrachten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenh...
AEUV | Artikel 142 (Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 142 (Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung) ex-Artikel 124 Absatz 1 EGV1Jeder Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmereg...
AEUV | Artikel 122 (Maßnahmen bei Versorgungsschwierigkeiten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 122 (Maßnahmen bei Versorgungsschwierigkeiten) ex-Artikel 100 EGV(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen i...
AEUV | Artikel 130 (Unabhängigkeit, Verbot von Weisungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 130 (Unabhängigkeit, Verbot von Weisungen) ex-Artikel 108 EGV1Bei der Wahrnehmung der ihnen durch die Verträge und die Satzung des ESZB und...
AEUV | Artikel 126 (Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite, Haushaltsdisziplin)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 126 (Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite, Haushaltsdisziplin) ex-Artikel 104 EGV(1) Die Mitgliedstaaten vermeiden übermäßige öffe...
AEUV | Artikel 141 (Aufgabe der EZB in Bezug auf Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 141 (Aufgabe der EZB in Bezug auf Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung) ex-Artikel 123 Absatz 3 und ex-Artikel 117 Absatz 2 erster bis fünf...
AEUV | Artikel 135 (Einholung von Vorschlägen der Kommission)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 135 (Einholung von Vorschlägen der Kommission) ex-Artikel 115 EGV1Bei Fragen, die in den Geltungsbereich von Artikel 121 Absatz 4, Artikel ...
AEUV | Artikel 129 (Leitung und Satzung des ESZB)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 129 (Leitung und Satzung des ESZB) ex-Artikel 107 EGV(1) Das ESZB wird von den Beschlussorganen der Europäischen Zentralbank, nämlich dem ...
AEUV | Artikel 119 (Grundsätze der Wirtschafts- und Währungspolitik)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 16.10.2014)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 119 (Grundsätze der Wirtschafts- und Währungspolitik) ex-Artikel 4 EGV(1) Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union im Sinne des Art...
AEUV | Artikel 128 (Ausgabe von Banknoten und Münzen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 128 (Ausgabe von Banknoten und Münzen) ex-Artikel 106 EGV(1) 1Die Europäische Zentralbank hat das ausschließliche Recht, die Ausgabe von E...
AEUV | Artikel 143 (Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 143 (Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten) ex-Artikel 119 EGV(1) 1Ist ein Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmeregelung gilt, hinsichtlich...
AEUV | Artikel 138 (Gemeinsamen Standpunkte und einheitliche Vertretung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 138 (Gemeinsamen Standpunkte und einheitliche Vertretung) ex-Artikel 111 Absatz 4 EGV(1) 1Zur Gewährleistung der Stellung des Euro im inte...
AEUV | KAPITEL 2 DIE WÄHRUNGSPOLITIK
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 2 DIE WÄHRUNGSPOLITIK
AEUV | Artikel 124 (Verbot bevorrechtigten Zugangs zu Finanzinstituten für öffentliche Einrichtungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 124 (Verbot bevorrechtigten Zugangs zu Finanzinstituten für öffentliche Einrichtungen) ex-Artikel 102 EGVMaßnahmen, die nicht aus aufsichts...
AEUV | KAPITEL 4 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN, DEREN WÄHRUNG DER EURO IST
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 4 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN, DEREN WÄHRUNG DER EURO IST
AEUV | KAPITEL 1 DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 1 DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK
AEUV | Artikel 123 (Verbot von Kreditfazilitäten für öffentliche Einrichtungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 123 (Verbot von Kreditfazilitäten für öffentliche Einrichtungen) ex-Artikel 101 EGV(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der...
AEUV | Artikel 136 (Maßnahmen zur Funktionsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2013 (Änderung vom 25.3.2011)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 136 (Maßnahmen zur Funktionsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion) (1) Im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren der Wirtschaf...
AEUV | Artikel 137 (Tagungen der Minister)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 137 (Tagungen der Minister) Die Einzelheiten für die Tagungen der Minister der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sind in dem Pro...
AEUV | KAPITEL 5 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union KAPITEL 5 ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
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in der konsolidierten Fassung vom
7.
Juni
2016
(
ABl.
C 202
vom 7. 6. 2016
S. 47
, ber.
ABl.
C 400
vom 28. 10. 2016
S. 1
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