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Artikel 94 (Wirtschaftliche Lage der Verkehrsunternehmer) (1)
Artikel 95 (Verbot von Diskriminierungen) (1)
Artikel 96 (Verbot von Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen) (1)
Artikel 97 (Abgaben und Gebühren beim Grenzübergang) (1)
Artikel 98 (Ausnahmen für teilungsbedingte Nachteile in Deutschland) (1)
Artikel 99 (Ausschuss für Verkehrsfragen) (1)
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TITEL XVII INDUSTRIE (2)
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TITEL XIX FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND RAUMFAHRT (13)
TITEL XX UMWELT (4)
TITEL XXI ENERGIE (2)
TITEL XXII TOURISMUS (2)
TITEL XXIII KATASTROPHENSCHUTZ (2)
TITEL XXIV VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT (2)
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TITEL VI DER VERKEHR
AEUV | Artikel 96 (Verbot von Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 96 (Verbot von Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen) ex-Artikel 76 EGV(1) Im Verkehr innerhalb der Union sind die von einem Mitgliedstaat a...
AEUV | Artikel 91 (Durchführungsmaßnahmen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 91 (Durchführungsmaßnahmen) ex-Artikel 71 EGV(1) Zur Durchführung des Artikels 90 werden das Europäische Parlament und der Rat unter Berüc...
AEUV | Artikel 98 (Ausnahmen für teilungsbedingte Nachteile in Deutschland)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 98 (Ausnahmen für teilungsbedingte Nachteile in Deutschland) ex-Artikel 78 EGV1Die Bestimmungen dieses Titels stehen Maßnahmen in der Bunde...
AEUV | TITEL VI DER VERKEHR
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union TITEL VI DER VERKEHR
AEUV | Artikel 93 (Beihilfen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 93 (Beihilfen) ex-Artikel 73 EGVMit den Verträgen vereinbar sind Beihilfen, die den Erfordernissen der Koordinierung des Verkehrs oder der ...
AEUV | Artikel 94 (Wirtschaftliche Lage der Verkehrsunternehmer)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 94 (Wirtschaftliche Lage der Verkehrsunternehmer) ex-Artikel 74 EGVJede Maßnahme auf dem Gebiet der Beförderungsentgelte und -bedingungen, ...
AEUV | Artikel 99 (Ausschuss für Verkehrsfragen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 99 (Ausschuss für Verkehrsfragen) ex-Artikel 79 EGV1Bei der Kommission wird ein beratender Ausschuss gebildet; er besteht aus Sachverständi...
AEUV | Artikel 97 (Abgaben und Gebühren beim Grenzübergang)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 97 (Abgaben und Gebühren beim Grenzübergang) ex-Artikel 77 EGVDie Abgaben oder Gebühren, die ein Verkehrsunternehmer neben den Frachten bei...
AEUV | Artikel 90 (Gemeinsame Verkehrspolitik)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 90 (Gemeinsame Verkehrspolitik) ex-Artikel 70 EGVAuf dem in diesem Titel geregelten Sachgebiet werden die Ziele der Verträge im Rahmen eine...
AEUV | Artikel 100 (Betroffene Verkehrsmittel)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 100 (Betroffene Verkehrsmittel) ex-Artikel 80 EGV(1) Dieser Titel gilt für die Beförderungen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverk...
AEUV | Artikel 95 (Verbot von Diskriminierungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 95 (Verbot von Diskriminierungen) ex-Artikel 75 EGV(1) Im Verkehr innerhalb der Union sind Diskriminierungen verboten, die darin bestehen,...
AEUV | Artikel 92 (Verbot der Schlechterstellung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 92 (Verbot der Schlechterstellung) ex-Artikel 72 EGVBis zum Erlass der in Artikel 91 Absatz 1 genannten Vorschriften darf ein Mitgliedstaat...
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Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in der konsolidierten Fassung vom
7.
Juni
2016
(
ABl.
C 202
vom 7. 6. 2016
S. 47
, ber.
ABl.
C 400
vom 28. 10. 2016
S. 1
)
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