-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (84028)
Vorschriften (84028)
Internationale Übereinkünfte (659)
Europarecht (2338)
Verträge (765)
AEUV (457)
PRÄAMBEL (1)
ERSTER TEIL GRUNDSÄTZE (21)
ZWEITER TEIL NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT (9)
DRITTER TEIL DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION (221)
VIERTER TEIL DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE (8)
FÜNFTER TEIL DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION (29)
SECHSTER TEIL INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN (139)
SIEBTER TEIL ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN (25)
Nachspann (1)
Anhang I (1)
Anhang II (1)
EUV (68)
EUSozChRev (58)
SDÜ (182)
Geltendes Unionsrecht (1573)
Staats- und Verfassungsrecht (3471)
Verwaltung (23776)
Rechtspflege (9526)
Zivil- und Strafrecht (9830)
Verteidigung (773)
Finanzwesen (6673)
Wirtschaftsrecht (11109)
Arbeitsrecht (4640)
Sozialrecht (7636)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3597)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Europarecht
→
Verträge
→
AEUV
1
–
20
von
457
AEUV | Artikel 121 (Koordinierung der Wirtschaftspolitik)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 121 (Koordinierung der Wirtschaftspolitik) ex-Artikel 99 EGV(1) Die Mitgliedstaaten betrachten ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenh...
AEUV | Artikel 142 (Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 142 (Wechselkurspolitik der Mitgliedstaaten mit Ausnahmeregelung) ex-Artikel 124 Absatz 1 EGV1Jeder Mitgliedstaat, für den eine Ausnahmereg...
AEUV | Artikel 236 (Beschlüsse zur Zusammensetzung und zum Vorsitz des Rates)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 236 (Beschlüsse zur Zusammensetzung und zum Vorsitz des Rates) Der Europäische Rat erlässt mit qualifizierter Mehrheit a) einen Beschluss ...
AEUV | Artikel 211 (Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 211 (Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen) ex-Artikel 181 EGVDie Union und die Mitgliedstaaten arbeiten im Ra...
AEUV | Artikel 353 (Anwendungsbereich des Artikels 48 Absatz 7)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 353 (Anwendungsbereich des Artikels 48 Absatz 7) Artikel 48 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union findet keine Anwendung auf die...
AEUV | Artikel 249 (Geschäftsordnung; jährlicher Gesamtbericht)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 249 (Geschäftsordnung; jährlicher Gesamtbericht) ex-Artikel 218 Absatz 2 und ex-Artikel 212 EGV(1) 1Die Kommission gibt sich eine Geschäft...
AEUV | Artikel 46 (Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 46 (Maßnahmen zur Herstellung der Freizügigkeit) ex-Artikel 40 EGVDas Europäische Parlament und der Rat treffen gemäß dem ordentlichen Gese...
AEUV | Artikel 47 (Austausch junger Arbeitskräfte)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 47 (Austausch junger Arbeitskräfte) ex-Artikel 41 EGVDie Mitgliedstaaten fördern den Austausch junger Arbeitskräfte im Rahmen eines gemeins...
AEUV | Artikel 8 (Gleichstellung von Männern und Frauen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 8 (Gleichstellung von Männern und Frauen) ex-Artikel 3 Absatz 2 EGV1Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten ...
AEUV | Artikel 11 (Umweltschutz)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 11 (Umweltschutz) ex-Artikel 6 EGVDie Erfordernisse des Umweltschutzes müssen bei der Festlegung und Durchführung der Unionspolitiken und -...
AEUV | Artikel 122 (Maßnahmen bei Versorgungsschwierigkeiten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 122 (Maßnahmen bei Versorgungsschwierigkeiten) ex-Artikel 100 EGV(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen i...
AEUV | FÜNFTER TEIL DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
VIERTER TEIL DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union FÜNFTER TEIL DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION
AEUV | Artikel 154 (Förderung des sozialen Dialogs durch die Kommission)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 154 (Förderung des sozialen Dialogs durch die Kommission) ex-Artikel 138 EGV(1) Die Kommission hat die Aufgabe, die Anhörung der Sozialpar...
AEUV | SIEBTER TEIL ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
SECHSTER TEIL INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union SIEBTER TEIL ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
AEUV | Artikel 34 (Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 34 (Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen) ex-Artikel 28 EGVMengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung s...
AEUV | Artikel 309 (Aufgaben)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 309 (Aufgaben) ex-Artikel 267 EGV1Aufgabe der Europäischen Investitionsbank ist es, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des...
AEUV | Artikel 193 (Verstärkte mitgliedstaatliche Schutzmaßnahmen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 193 (Verstärkte mitgliedstaatliche Schutzmaßnahmen) ex-Artikel 176 EGV1Die Schutzmaßnahmen, die aufgrund des Artikels 192 getroffen werden,...
AEUV | Artikel 116 (Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 116 (Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen) ex-Artikel 96 EGVStellt die Kommission fest, dass vorhandene Unterschiede in den Rechts- und ...
AEUV | Artikel 148 (Jahresbericht, Berichtsprüfung, Empfehlungen an die Mitgliedstaaten)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 148 (Jahresbericht, Berichtsprüfung, Empfehlungen an die Mitgliedstaaten) ex-Artikel 128 EGV(1) Anhand eines gemeinsamen Jahresberichts de...
AEUV | Artikel 275 (Zuständigkeit bei Streitsachen aus Art. 40 EUV und nach Art. 263 Abs. 4 erhobenen Klagen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2009 (Änderung vom 13.12.2007)
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union Artikel 275 (Zuständigkeit bei Streitsachen aus Art. 40 EUV und nach Art. 263 Abs. 4 erhobenen Klagen) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist n...
1
–
20
von
457
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
in der konsolidierten Fassung vom
7.
Juni
2016
(
ABl.
C 202
vom 7. 6. 2016
S. 47
, ber.
ABl.
C 400
vom 28. 10. 2016
S. 1
)
Mehr...
Schließen
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×