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Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf (4)
Dritter Abschnitt Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (7)
Vierter Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bundestages (8)
Fünfter Abschnitt Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen (12)
Sechster Abschnitt Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen (3)
Siebenter Abschnitt Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen (2)
Achter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften (6)
Neunter Abschnitt Übergangsregelungen (16)
Zehnter Abschnitt Unabhängigkeit des Abgeordneten (6)
Elfter Abschnitt Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages (10)
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AbgG
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AbgG | § 7 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.2.2009 (Änderung vom 5.2.2009)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 7 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst (1) Abweichend von § 27 Abs. 3 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und unbesch...
AbgG | § 47 Veröffentlichung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 47 Veröffentlichung 1Die anzeigepflichtigen Angaben gemäß § 45 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 bis 4 werden auf den In...
AbgG | Vierter Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bundestages
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG Vierter Abschnitt Leistungen an Mitglieder des Bundestages
AbgG | § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 3 Wahlvorbereitungsurlaub 1Einem Bewerber um einen Sitz im Bundestag ist zur Vorbereitung seiner Wahl innerhalb der l...
AbgG | § 23 Versorgungsabfindung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 9.12.2004)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 23 Versorgungsabfindung (1) 1Ein Mitglied, das bei seinem Ausscheiden weder eine Anwartschaft noch einen Anspruch au...
AbgG | § 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge (1) Versorgungsbezüge nach dem Diätengesetz 1968 werden gemäß § 10 Diätenge...
AbgG | § 38 a (Versorgung ehemaliger Mitglieder und ihrer Hinterbliebenen)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 38 a (Versorgung ehemaliger Mitglieder und ihrer Hinterbliebenen) (1) 1Versorgungsempfänger nach den §§ 37 und 38 Ab...
AbgG | § 45 Anzeigepflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 45 Anzeigepflicht (1) Ein Mitglied des Bundestages ist verpflichtet, dem Präsidenten aus der Zeit vor seiner Mitglie...
AbgG | Neunter Abschnitt Übergangsregelungen
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG Neunter Abschnitt Übergangsregelungen
AbgG | § 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses G...
AbgG | § 38 b Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 38 b Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag Hinterbliebene nach § 25 Abs. 4, deren...
AbgG | Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG Zweiter Abschnitt Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
AbgG | § 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen Ein Mitglied des Bundestages, das im letzten Vierteljahr der Wah...
AbgG | § 35 b Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.7.2014 (Änderung vom 11.7.2014)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 35 b Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz (1) 1Auf alle bis zum 31. Dezember 2007 entstanden...
AbgG | § 52 Ausführungsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 52 Ausführungsbestimmungen Der Ältestenrat erlässt Ausführungsbestimmungen über Inhalt und Umfang der im Zehnten und ...
AbgG | Achter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG Achter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
AbgG | § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.3.2008 (Änderung vom 17.3.2008)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 2 Schutz der freien Mandatsausübung (1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat im Bundestag zu bewerben, ...
AbgG | § 60 Rechnungslegung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 60 Rechnungslegung (1) Die Fraktionen haben über die Herkunft und die Verwendung der Mittel, die ihnen innerhalb ein...
AbgG | § 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.10.2021 (Änderung vom 8.10.2021)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden) (1) 1Ein Mitglied des Bundestages hat über geldwerte Zuwendungen aller Art (Spend...
AbgG | § 35 c Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.7.2014 (Änderung vom 11.7.2014)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
(AbgG)
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages AbgG § 35 c Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz 1Auf alle bis zum Tag der ersten Sitzung des 19. Deutschen B...
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(Abgeordnetengesetz - AbgG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.
Februar
1996
(
BGBl.
I
S. 326
)
, letzte Änderung vom
8.
Oktober
2021
(
BGBl.
I
S. 4650
)
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