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SächsVwKG | § 7 Verwaltungskosten in besonderen Fällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.4.2019 (Änderung vom 5.4.2019)
Sächsisches Verwaltungskostengesetz
(SächsVwKG)
Sächsisches Verwaltungskostengesetz SächsVwKG § 7 Verwaltungskosten in besonderen Fällen (1) 1Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Art und Weise, bevor die Leistung vollstä...
GKrimDVDV | Unterabschnitt 3 Polizeispezifische Trainings
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2020 (Änderung vom 9.12.2020)
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
(GKrimDVDV)
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes GKrimDVDV Unterabschnitt 3 Polizeispezifische Trainings
BeamtVG | Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 9.12.2019)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
(BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes BeamtVG Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
VwV Internet und LandesWeb | III. Sachsen.de
Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Pflege und Bereitstellung der Inhalte im Internetauftritt „sachsen.de“, im Service-Portal „Amt24“ und im LandesWeb
Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Pflege und Bereitstellung der Inhalte im Internetauftritt „sachsen.de“, im Service-Portal „Amt24“ und im LandesWeb III. Sachsen.de
SächsNTVO | Vorspann
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.10.2014 (Änderung vom 16.9.2014)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen
(SächsNTVO)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen SächsNTVO Es wird verordnet 1. durch den Ministerpräsidenten aufgrund von § 10 Abs. 2 S...
HeilVfV | § 8 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.11.2020 (Änderung vom 9.11.2020)
Verordnung über die Durchführung von Heilverfahren nach § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes
(HeilVfV)
Verordnung über die Durchführung von Heilverfahren nach § 33 des Beamtenversorgungsgesetzes HeilVfV § 8 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke (1) 1Aufwendun...
10. SächsKVZ | 29 Düngung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Zehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen
(10. SächsKVZ)
Zehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen 10. SächsKVZ 29 Düngung Lfd. Nr. Tarifstelle Gegenstand Gebühren EUR Schlich...
BeamtVGVwV | 66 Zu § 66 Beamte auf Zeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 6.3.2021 (Änderung vom 11.2.2021)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz
(BeamtVGVwV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz BeamtVGVwV 66 Zu § 66 Beamte auf Zeit 66.1 Zu Absatz 1 (unbesetzt) 66.2 Zu Absatz 2 66.2.1.1 1§ 66 Absatz 2 enthält eine Sonderrege...
SächsHfVO | § 29 Übergangsregelungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.3.2014 (Änderung vom 20.2.2014)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und feuerwehrtechnische Beamte
(SächsHfVO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und feuerwehrtechnische Beamte Sächs...
BBhV | Anlage 10 zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 1.12.2020)
Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
(BBhV)
Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen BBhV Anlage 10 zu § 23 Absatz 1 und § 24 Absatz 1 Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel Die Beihilfefähigkeit...
SächsArbSchZuVO | I. Arbeitsschutzrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2010 (Änderung vom 6.12.2010)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, technischen Verbraucherschutzes, Strahlenschutzrechts im Anwendungsbereich der Röntgenverordnung und des Sprengstoffrechts und über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen
(SächsArbSchZuVO)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, technischen Verbrauche...
WBG | § 5 Voraussetzung für die Förderung von Einrichtungen und Landesorganisationen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2007 (Änderung vom 15.12.2006)
Gesetz über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen
(WBG)
Gesetz über die Weiterbildung im Freistaat Sachsen WBG § 5 Voraussetzung für die Förderung von Einrichtungen und Landesorganisationen (1) Eine Einrichtung oder Landesorganisation nach § 3 kann auf sc...
SächsBeurtVO a.F. | Vorspann
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die dienstliche Beurteilung der Beamten - alte Fassung -
(SächsBeurtVO - a.F. -)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die dienstliche Beurteilung der Beamten - alte Fassung - SächsBeurtVO - a.F. - Aufgrund von § 115 Abs. 1 Satz 2 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sa...
BDSG | § 46 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 30.6.2017)
Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG)
Bundesdatenschutzgesetz BDSG § 46 Begriffsbestimmungen Es bezeichnen die Begriffe: 1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Pe...
BPersVG | § 66 Informationspflicht der Dienststelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.6.2021 (Änderung vom 9.6.2021)
Bundespersonalvertretungsgesetz
(BPersVG)
Bundespersonalvertretungsgesetz BPersVG § 66 Informationspflicht der Dienststelle (1) 1Der Personalrat ist zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. 2Ihm sind die hi...
BBhVVwV | 6 Zu § 6 – Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2022 (Änderung vom 28.2.2022)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung
(BBhVVwV)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung BBhVVwV 6 Zu § 6 – Beihilfefähigkeit von Aufwendungen 6.1 Zu Absatz 1 (nicht belegt) 6.2 Zu Absatz 2 6.2.1 1Bei der Prüfung des Ein...
10. SächsKVZ | 40 Forstverwaltung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Zehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen
(10. SächsKVZ)
Zehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen 10. SächsKVZ 40 Forstverwaltung Lfd. Nr. Tarifstelle Gegenstand Gebühren EUR...
VwVfG | § 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2003 (Änderung vom 21.8.2002)
Verwaltungsverfahrensgesetz
(VwVfG)
Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG § 42 Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt 1Die Behörde kann Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt jederzei...
SächsBG | Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2014 (Änderung vom 18.12.2013)
Sächsisches Beamtengesetz
(SächsBG)
Sächsisches Beamtengesetz SächsBG Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht
SächsArbSchZuVO | B. Übersicht zum nachfolgenden Verzeichnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2010 (Änderung vom 6.12.2010)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, technischen Verbraucherschutzes, Strahlenschutzrechts im Anwendungsbereich der Röntgenverordnung und des Sprengstoffrechts und über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen
(SächsArbSchZuVO)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, technischen Verbrauche...
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