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FahrlAusbVO | § 5 Übergangsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 18.3.2022)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung § 5 Übergangsbestimmungen Bei Bewerbern, die ihre Ausbildung in der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte, in einer Ausbildungsfahrschule oder in einer Stell...
FahrlAusbVO | § 3 Ausbildungsfahrschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 18.3.2022)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung § 3 Ausbildungsfahrschule (1) Das Lehrpraktikum der Fahrlehreranwärter ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Praktikumsplan dur...
FahrlAusbVO | Anlage 1 zu § 2 Absatz 1
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 18.3.2022)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten Mit den aufgeführten Kompetenzen wird festgelegt, was angehende F...
EG-FGV | Kapitel 2 Genehmigung für Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und ihre Anhänger sowie deren Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.2.2011 (Änderung vom 3.2.2011)
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
(EG-FGV)
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge EG-FGV Kapitel 2 Genehmigung für Kraftfa...
53. Ausnahmeverordnung zur StVZO | Vorspann
Dreiundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Dreiundfünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes ...
UmwbonusRiLi | Präambel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.11.2020 (Änderung vom 21.10.2020)
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) Präambel Die Elektromobilität entscheidet zusammen mit der Digitalisierung über die Zukunft...
42. Ausnahmeverordnung zur StVZO | § 1 (Ausnahmen von § 19 Abs. 2 StVZO)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2007 (Änderung vom 25.4.2006)
Zweiundvierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Zweiundvierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung § 1 (Ausnahmen von § 19 Abs. 2 StVZO) 1Abweichend von § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs...
FPersV | § 7 Werkstattkarte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2017 (Änderung vom 8.8.2017)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
(FPersV)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes FPersV § 7 Werkstattkarte (1) Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesel...
Leichtmofa- Ausnahmeverordnung | § 2 (Keine Helmpflicht)
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften § 2 (Keine Helmpflicht) Abweichend von § 21 a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der F...
UmwbonusRiLi | 7 Inkrafttreten und Befristung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.11.2020 (Änderung vom 21.10.2020)
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) 7 Inkrafttreten und Befristung Diese Richtlinie tritt am 16. November 2020 in Kraft und tri...
FahrlG | § 54 Ausnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen
(FahrlG)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen FahrlG § 54 Ausnahmen (1) 1Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können Ausnahmen genehmigen 1. von folgenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerla...
40. Ausnahmeverordnung zur StVZO | Vorspann
Vierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Vierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der ...
FahrlG | § 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen
(FahrlG)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen FahrlG § 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit (1) Der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis muss seine Eignung im Sinne des § 2 A...
Fahrschüler-Ausbildungsordnung | Anlage 2.3 zu § 4
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2017 (Änderung vom 8.8.2017)
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Fahrschüler-Ausbildungsordnung Anlage 2.3 zu § 4 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden) 1. Persönliche Voraussetzun...
Absicherung verkehrsgefährdender Teile an Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft Ergänzung des Beispielkataloges (Verkehrsblatt 1985, Seite 436) | 5. Grünfutterernte
Absicherung verkehrsgefährdender Teile an Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft Ergänzung des Beispielkataloges (Verkehrsblatt 1985, Seite 436)
Absicherung verkehrsgefährdender Teile an Fahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft Ergänzung des Beispielkataloges (Verkehrsblatt 1985, Seite 436) 5. Grünfutterernte Abb. 5.1: Selbstfahrender Trommelm...
ParkauswVO | Text der Vorschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.5.2022 (Änderung vom 3.4.2022)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für das Ausstellen von Parkausweisen in städtischen Quartieren
(ParkauswVO)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für das Ausstellen von Parkausweisen in städtischen Quartieren ParkauswVO Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 6 a Absatz 5 a Satz 2 des Straß...
LKWÜberlStVAusnV | § 1 Anwendungsbereich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2012 (Änderung vom 19.12.2011)
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
(LKWÜberlStVAusnV)
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge LKWÜberlStVAusnV § 1 Anwendungsbereich Die Verordnung regelt die Voraussetzu...
VwV-StVO | Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.11.2021 (Änderung vom 8.11.2021)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
(VwV-StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung VwV-StVO Richtzeichen nach Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2 StVO) Nr.: Bezeichnung 301 Vorfahrt 306 Vorfahrtstraße 307 Ende der Vorfahrtstr...
FPersV | Anlage 1 zu § 1 Abs. 6
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2017 (Änderung vom 8.8.2017)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
(FPersV)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes FPersV Anlage 1 zu § 1 Abs. 6
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung | § 20 Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 4.1.2018 (Änderung vom 2.1.2018)
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung § 20 Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben (1) Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Bewertung der Prüfungen und Lehrproben. (2) 1Werden nach § 2 Absatz ...
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