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SächsJVollzSichG | § 5 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2013 (Änderung vom 16.5.2013)
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen
(SächsJVollzSichG)
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen SächsJVollzSichG §5 (weggefallen)
InsO | § 350 Leistung an den Schuldner
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.3.2003 (Änderung vom 14.3.2003)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 350 Leistung an den Schuldner 1Ist im Inland zur Erfüllung einer Verbindlichkeit an den Schuldner geleistet worden, obwohl die Verbindlichkeit zur Insolvenzmasse des ausländisc...
StaRUG | § 71 Vollstreckung aus dem Restrukturierungsplan
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
(StaRUG)
Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen StaRUG § 71 Vollstreckung aus dem Restrukturierungsplan (1) 1Aus dem rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan könne...
KapMuG | Abschnitt 1 Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2012 (Änderung vom 19.10.2012)
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten
(KapMuG)
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten KapMuG Abschnitt 1 Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren
FamFG | § 81 Grundsatz der Kostenpflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2013 (Änderung vom 5.12.2012)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FamFG)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG § 81 Grundsatz der Kostenpflicht (1) 1Das Gericht kann die Kosten des Verfahrens nach bil...
ZPO | § 783 Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 783 Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger In Ansehung der Nachlassgegenstände kann der Erbe die Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach § 782 auch gegenüber den Gläubi...
ZPO | § 220 Aufruf der Sache; versäumter Termin
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 220 Aufruf der Sache; versäumter Termin (1) Der Termin beginnt mit dem Aufruf der Sache. (2) Der Termin ist von einer Partei versäumt, wenn sie bis zum Schluss nicht verhandel...
FamFG | § 228 Zulässigkeit der Beschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 3.4.2009)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FamFG)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG § 228 Zulässigkeit der Beschwerde In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anf...
StPO | Fünfter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO Fünfter Abschnitt Sonstige Befugnisse des Verletzten
AnfG | § 6 a Gesicherte Darlehen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2008 (Änderung vom 23.10.2008)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens
(AnfG)
Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens AnfG § 6 a Gesicherte Darlehen 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, mit der eine Gesellschaft einem D...
BZRG | ACHTER ABSCHNITT Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2022 (Änderung vom 10.8.2021)
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
(BZRG)
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister BZRG ACHTER ABSCHNITT Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
ZPO | § 985 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 17.12.2008)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung §985 (weggefallen)
ZPO | § 585 Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 585 Allgemeine Verfahrensgrundsätze Für die Erhebung der Klagen und das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend, sofern nicht aus den Vorschriften dies...
ZPO | § 28 Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 28 Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft In dem Gerichtsstand der Erbschaft können auch Klagen wegen anderer Nachlassverbindlichkeiten erhoben werden, solange sich der Nachlass...
StPO | § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.7.2015 (Änderung vom 17.7.2015)
Strafprozeßordnung
(StPO)
Strafprozeßordnung StPO § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einre...
EGInsO | Artikel 104 Anwendung des neuen Rechts
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
(EGInsO)
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung EGInsO Artikel 104 Anwendung des neuen Rechts In einem Insolvenzverfahren, das nach dem 31. Dezember 1998 beantragt wird, gelten die Insolvenzordnung und dieses ...
ZPO | § 902 Erhöhungsbeträge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2021 (Änderung vom 22.11.2020)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 902 Erhöhungsbeträge 1Neben dem pfändungsfreien Betrag nach § 899 Absatz 1 Satz 1 werden folgende Erhöhungsbeträge nicht von der Pfändung des Guthabens auf einem Pfändungsschutzk...
FamFG | § 312 Unterbringungssachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 4.5.2021)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
(FamFG)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG § 312 Unterbringungssachen Unterbringungssachen sind Verfahren, die die Genehmigung oder A...
InsO | § 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 61 Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten 1Kann eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse...
ZPO | § 696 Verfahren nach Widerspruch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2005 (Änderung vom 22.3.2005)
Zivilprozessordnung
Zivilprozessordnung § 696 Verfahren nach Widerspruch (1) 1Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnb...
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