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VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
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BetrVG | § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhö...
BetrVG | § 92 Personalplanung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2017 (Änderung vom 21.2.2017)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 92 Personalplanung (1) 1Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich ...
BetrVG | § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. (2) Der Betrie...
BetrVG | § 96 Förderung der Berufsbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 96 Förderung der Berufsbildung (1) 1Arbeitgeber und Betriebsrat haben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung und in Zusammenarbeit mit den für die Berufsbildung und d...
BetrVG | § 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers (1) 1Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigk...
BetrVG | ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz ERSTER ABSCHNITT Allgemeines
BetrVG | § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung (1) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbild...
BetrVG | § 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 104 Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer 1Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten oder durch grobe Verletzung der in § 75 Abs. 1 enthaltenen Grundsätze, in...
BetrVG | VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
BetrVG | § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2006 (Änderung vom 14.8.2006)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätze...
BetrVG | § 95 Auswahlrichtlinien
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 95 Auswahlrichtlinien (1) 1Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrat...
BetrVG | § 113 Nachteilsausgleich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.1999
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 113 Nachteilsausgleich (1) Weicht der Unternehmer von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund ab, so können Arbeitnehmer, die in...
BetrVG | Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten
BetrVG | § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze (1) 1Personalfragebogen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. 2Kommt eine Einigung über ihren Inhalt nicht zustande, so e...
BetrVG | Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
BetrVG | § 78 a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 78 a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebs...
BetrVG | § 76 a Kosten der Einigungsstelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.11.2006 (Änderung vom 31.10.2006)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 76 a Kosten der Einigungsstelle (1) Die Kosten der Einigungsstelle trägt der Arbeitgeber. (2) 1Die Beisitzer der Einigungsstelle, die dem Betrieb angehören, erhalten für...
BetrVG | § 86 a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 86 a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. 2Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert...
BetrVG | § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 74 Grundsätze für die Zusammenarbeit (1) 1Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. 2Sie haben über strittige Frag...
BetrVG | FÜNFTER ABSCHNITT Personelle Angelegenheiten
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz FÜNFTER ABSCHNITT Personelle Angelegenheiten
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Betriebsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
25.
September
2001
(
BGBl.
I
S. 2518
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
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