-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (82715)
Vorschriften (82715)
Internationale Übereinkünfte (659)
Europarecht (2235)
Staats- und Verfassungsrecht (3520)
Verwaltung (23269)
Rechtspflege (9433)
Zivil- und Strafrecht (9731)
Verteidigung (770)
Finanzwesen (6645)
Wirtschaftsrecht (10984)
Arbeitsrecht (4587)
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz (4464)
Arbeitsvertragsrecht (221)
Betriebsverfassung und Mitbestimmung (229)
MgFSG (51)
BetrVG (178)
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften (7)
ZWEITER TEIL Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat (67)
ERSTER ABSCHNITT Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats (18)
ZWEITER ABSCHNITT Amtszeit des Betriebsrats (8)
DRITTER ABSCHNITT Geschäftsführung des Betriebsrats (18)
VIERTER ABSCHNITT Betriebsversammlung (6)
FÜNFTER ABSCHNITT Gesamtbetriebsrat (8)
SECHSTER ABSCHNITT Konzernbetriebsrat (8)
DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung (20)
VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (59)
FÜNFTER TEIL Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten (9)
SECHSTER TEIL Straf- und Bußgeldvorschriften (4)
SIEBENTER TEIL Änderung von Gesetzen (2)
ACHTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften (9)
Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen (2440)
Schlichtungswesen (0)
Heimarbeit (71)
Arbeitsschutz (872)
Berufliche Bildung (631)
Arbeitsförderung (123)
Sozialrecht (7419)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3463)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Arbeitsrecht
→
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz
→
Betriebsverfassung und Mitbestimmung
→
BetrVG
→
ZWEITER TEIL Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
1
–
20
von
67
BetrVG | § 21 b Restmandat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 21 b Restmandat Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im ...
BetrVG | § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) 1Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei...
BetrVG | § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 44 Zeitpunkt und Verdienstausfall (1) 1Die in den §§ 14 a, 17 und 43 Abs. 1 bezeichneten und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Versammlungen finden während der ...
BetrVG | § 14 Wahlvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 14 Wahlvorschriften (1) Der Betriebsrat wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (2) 1Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. 2Sie erfolgt nach...
BetrVG | VIERTER ABSCHNITT Betriebsversammlung
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz VIERTER ABSCHNITT Betriebsversammlung
BetrVG | § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 24 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Betriebsrat erlischt durch 1. Ablauf der Amtszeit, 2. Niederlegung des Betriebsratsamtes, 3. Beendigung des Arb...
BetrVG | § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 18 Vorbereitung und Durchführung der Wahl (1) 1Der Wahlvorstand hat die Wahl unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. 2Kommt der Wah...
BetrVG | FÜNFTER ABSCHNITT Gesamtbetriebsrat
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz FÜNFTER ABSCHNITT Gesamtbetriebsrat
BetrVG | § 59 Geschäftsführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 59 Geschäftsführung (1) Für den Konzernbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, die §§ 26, 27 Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 b...
BetrVG | § 34 Sitzungsniederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 34 Sitzungsniederschrift (1) 1Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit...
BetrVG | § 7 Wahlberechtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 7 Wahlberechtigung 1Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 2Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsl...
BetrVG | § 38 Freistellungen
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 38 Freistellungen (1) 1Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglie...
BetrVG | § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Auss...
BetrVG | § 51 Geschäftsführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 51 Geschäftsführung (1) 1Für den Gesamtbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, die §§ 26, 27 Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 b...
BetrVG | § 26 Vorsitzender
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 26 Vorsitzender (1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. (2) 1Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhind...
BetrVG | § 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 47*4 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. (2)...
BetrVG | § 27 Betriebsausschuss
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 27 Betriebsausschuss (1) 1Hat ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder, so bildet er einen Betriebsausschuss. 2Der Betriebsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Betr...
BetrVG | § 46 Beauftragte der Verbände
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 46 Beauftragte der Verbände (1) 1An den Betriebs- oder Abteilungsversammlungen können Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. 2Nimmt der...
BetrVG | § 59 a Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 23.12.2016)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 59 a Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung Die Konzernschwerbehindertenvertretung (§ 180 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen de...
BetrVG | § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 17 Bestellung des Wahlvorstands in Betrieben ohne Betriebsrat (1) 1Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, kein Betriebsrat, so be...
1
–
20
von
67
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Betriebsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
25.
September
2001
(
BGBl.
I
S. 2518
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
Mehr...
Schließen
Betriebsverfassungsgesetz
ZWEITER TEIL Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
×
×