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SächsBeurtVO a.F. | Vorspann
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die dienstliche Beurteilung der Beamten - alte Fassung -
(SächsBeurtVO - a.F. -)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die dienstliche Beurteilung der Beamten - alte Fassung - SächsBeurtVO - a.F. - Aufgrund von § 115 Abs. 1 Satz 2 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sa...
SächsAPOJFW | § 3 Einstellungsbehörde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2018 (Änderung vom 29.3.2018)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst
(SächsAPOJFW)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachl...
SächsAPOStF | § 20 Prüfer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.8.2017 (Änderung vom 7.8.2017)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst
(SächsAPOStF)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit ...
SächsAPOgFD | § 16 Zweck
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2008 (Änderung vom 9.7.2009)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Forstdienst
(SächsAPOgFD)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Forstdienst SächsAPOgFD § 16 Zweck In der Laufbahnprüfung hat der Anwärter...
APOGV | § 21 Festsetzung der Platznummern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 16.12.2016 (Änderung vom 5.12.2016)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher
(APOGV)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung der Gerichtsvollzieher APOGV § 21 Festsetzung der Platznummern (1) 1Für jeden Prüfungsteilnehmer, der die Prüf...
SächsAPOStF | § 16 Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.8.2017 (Änderung vom 7.8.2017)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst
(SächsAPOStF)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit ...
BLV | § 30 Verlängerung der Probezeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.2.2023 (Änderung vom 27.1.2023)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 30 Verlängerung der Probezeit (1) 1Die Probezeit verlängert sich um die Zeit einer Beurlaubung ohne Besoldung. 2Dies gilt n...
SächsAVwDAPO | § 22 Fernbleiben und Rücktritt
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt allgemeiner Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen
(SächsAVwDAPO)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Verwaltun...
GntDAIVVDV | § 15 Mündliche Abschlussprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 15.12.2022)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes
(GntDAIVVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes GntDAIVVDV § 15 Mündliche Abschlussprüfung (1) Zur mündlichen Ab...
BLV | § 26 Übernahme von Richterinnen und Richtern
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 26 Übernahme von Richterinnen und Richtern (1) 1Abweichend von § 25 kann Richterinnen und Richtern, die in die Laufbahn des...
SächsAPOgFD | § 20 Zeitpunkt und Ort
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2008 (Änderung vom 9.7.2009)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Forstdienst
(SächsAPOgFD)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Forstdienst SächsAPOgFD § 20 Zeitpunkt und Ort Die Prüfungsbehörde bestimm...
SächsAPOStF | Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 26.8.2017 (Änderung vom 7.8.2017)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst
(SächsAPOStF)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung der Beamten der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit ...
SächsAPORPfl | § 41 Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2020 (Änderung vom 15.7.2020)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst
(SächsAPORPfl)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahng...
SächsLVO | Vorspann
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.10.2014 (Änderung vom 16.9.2014)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen
(SächsLVO)
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen SächsLVO Es wird verordnet 1. durch den Ministerpräsidenten aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 2...
SächsAPO-BauStM-LG2.2 | Beurteilung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 4.12.2016 (Änderung vom 25.10.2016)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Architektur, Städtebau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
(SächsAPO-BauStM-LG2.2)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung ...
BLV | § 19 Mittlerer Dienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.8.2021 (Änderung vom 16.8.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(BLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten BLV § 19 Mittlerer Dienst (1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe...
SächsAPOJFW | § 22 Prüfungsverhinderung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2018 (Änderung vom 29.3.2018)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst
(SächsAPOJFW)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz mit dem fachl...
SächsAPO-BauStM-LG2.2 | Anlage 4 zu § 11 Absatz 3
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 4.12.2016 (Änderung vom 25.10.2016)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Architektur, Städtebau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
(SächsAPO-BauStM-LG2.2)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung ...
GntVDDVCSVDV | § 74 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2020 (Änderung vom 23.9.2020)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit –
(GntVDDVCSVDV)
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – GntVDDVCSVDV § 74 Bestehen der Laufbah...
SächsAPORPfl | § 27 Unlauteres Verhalten im Prüfungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2020 (Änderung vom 15.7.2020)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz mit dem fachlichen Schwerpunkt Justizdienst
(SächsAPORPfl)
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahng...
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