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VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen (36)
§ 19 Sitzungen (1)
§ 20 Tagesordnung (1)
§ 21 Einberufung durch den Präsidenten (1)
§ 22 Leitung der Sitzungen (1)
§ 23 Eröffnung der Aussprache (1)
§ 24 Verbindung der Beratung (1)
§ 25 Vertagung der Beratung oder Schluß der Aussprache (1)
§ 26 Vertagung der Sitzung (1)
§ 27 Worterteilung und Wortmeldung (1)
§ 28 Reihenfolge der Redner (1)
§ 29 Zur Geschäftsordnung (1)
§ 30 Erklärung zur Aussprache (1)
§ 31 Erklärung zur Abstimmung (1)
§ 32 Erklärung außerhalb der Tagesordnung (1)
§ 33 Die Rede (1)
§ 34 Platz des Redners (1)
§ 35 Rededauer (1)
§ 36 Sach- und Ordnungsruf, Wortentziehung (1)
§ 37 Ordnungsgeld (1)
§ 38 Ausschluss von Mitgliedern des Bundestages (1)
§ 39 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen (1)
§ 40 Unterbrechung der Sitzung (1)
§ 41 Weitere Ordnungsmaßnahmen (1)
§ 42 Herbeirufung eines Mitgliedes der Bundesregierung (1)
§ 43 Recht auf jederzeitiges Gehör (1)
§ 44 Wiedereröffnung der Aussprache (1)
§ 45 Feststellung der Beschlußfähigkeit Folgen der Beschlußunfähigkeit (1)
§ 46 Fragestellung (1)
§ 47 Teilung der Frage (1)
§ 48 Abstimmungsregeln (1)
§ 49 Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln (1)
§ 50 Verfahren bei der Auswahl des Sitzes einer Bundesbehörde (1)
§ 51 Zählung der Stimmen (1)
§ 52 Namentliche Abstimmung (1)
§ 53 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung (1)
VII. Ausschüsse (24)
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VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen
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GeschOBT | § 39 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.12.2011 (Änderung vom 24.11.2011)
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 39 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen 1Gegen den Ordnungsruf (§ 36), das Ordnungsgeld (§ 37) und den Sitzungsausschluss (§ 38) kann das betroffene Mitglied ...
GeschOBT | § 46 Fragestellung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 46 Fragestellung 1Der Präsident stellt die Fragen so, daß sie sich mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten lassen. 2Sie sind in der Regel so zu fassen, daß gefrag...
GeschOBT | § 23 Eröffnung der Aussprache
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 23 Eröffnung der Aussprache Der Präsident hat über jeden Verhandlungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache zu eröffnen, wenn sie nicht...
GeschOBT | § 28 Reihenfolge der Redner
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 28 Reihenfolge der Redner (1) 1Der Präsident bestimmt die Reihenfolge der Redner. 2Dabei soll ihn die Sorge für sachgemäße Erledigung und zweckmäßige Gest...
GeschOBT | § 49 Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 49 Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln (1) 1Soweit in einem Bundesgesetz oder in dieser Geschäftsordnung Wahlen durch den Bundestag mit verdeckten (amtlich...
GeschOBT | § 53 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 53 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung Namentliche Abstimmung ist unzulässig über a) Stärke des Ausschusses, b) Abkürzung der Fristen, c) Sitz...
GeschOBT | § 36 Sach- und Ordnungsruf, Wortentziehung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.12.2011 (Änderung vom 24.11.2011)
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 36 Sach- und Ordnungsruf, Wortentziehung (1) 1Der Präsident kann den Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen. 2Er kann Mitg...
GeschOBT | § 50 Verfahren bei der Auswahl des Sitzes einer Bundesbehörde
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 50 Verfahren bei der Auswahl des Sitzes einer Bundesbehörde (1) Ist in einem Gesetzentwurf über den Sitz einer Bundesbehörde zu entscheiden, so erfolgt di...
GeschOBT | § 20 Tagesordnung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 20 Tagesordnung (1) Termin und Tagesordnung jeder Sitzung des Bundestages werden im Ältestenrat vereinbart, es sei denn, daß der Bundestag vorher darüber ...
GeschOBT | § 37 Ordnungsgeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.12.2011 (Änderung vom 24.11.2011)
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 37 Ordnungsgeld 1Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundes...
GeschOBT | § 52 Namentliche Abstimmung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 52 Namentliche Abstimmung 1Namentliche Abstimmung kann bis zur Eröffnung der Abstimmung von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglie...
GeschOBT | § 33 Die Rede
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 33 Die Rede 1Die Redner sprechen grundsätzlich in freiem Vortrag. 2Sie können hierbei Aufzeichnungen benutzen.
GeschOBT | § 40 Unterbrechung der Sitzung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 40 Unterbrechung der Sitzung 1Wenn im Bundestag störende Unruhe entsteht, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann der Präsident die Sitzun...
GeschOBT | § 24 Verbindung der Beratung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 24 Verbindung der Beratung Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder im Sachzusammenhang stehender Verhandlungsgegenstände kann jederzeit beschlossen werd...
GeschOBT | § 31 Erklärung zur Abstimmung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 31 Erklärung zur Abstimmung (1) 1Nach Schluß der Aussprache kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, di...
GeschOBT | § 34 Platz des Redners
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 34 Platz des Redners Die Redner sprechen von den dafür bestimmten Saalmikrofonen oder vom Rednerpult aus.
GeschOBT | § 30 Erklärung zur Aussprache
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 30 Erklärung zur Aussprache 1Zu einer Erklärung zur Aussprache wird das Wort nach Schluß, Unterbrechung oder Vertagung der Aussprache erteilt. 2Vorrangig k...
GeschOBT | § 43 Recht auf jederzeitiges Gehör
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 43 Recht auf jederzeitiges Gehör Die Mitglieder der Bundesregierung und des Bundesrates sowie ihre Beauftragten müssen nach Artikel 43 Abs. 2 des Grundgese...
GeschOBT | § 41 Weitere Ordnungsmaßnahmen
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 41 Weitere Ordnungsmaßnahmen (1) Sitzungsteilnehmer, die nicht Mitglieder des Bundestages sind, und Zuhörer unterstehen der Ordnungsgewalt des Präsidenten...
GeschOBT | § 27 Worterteilung und Wortmeldung
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages § 27 Worterteilung und Wortmeldung (1) 1Ein Mitglied des Bundestages darf nur sprechen, wenn ihm der Präsident das Wort erteilt hat. 2Will der Präsident sel...
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in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Juli
1980
(
BGBl.
I
S. 1237
)
, letzte Änderung vom
15.
Dezember
2022
(
BGBl.
I
S. 2598
)
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