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FahrlAusbVO | § 5 Übergangsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 18.3.2022)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung § 5 Übergangsbestimmungen Bei Bewerbern, die ihre Ausbildung in der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte, in einer Ausbildungsfahrschule oder in einer Stell...
FahrlAusbVO | § 3 Ausbildungsfahrschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 18.3.2022)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
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FahrlAusbVO | Anlage 1 zu § 2 Absatz 1
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2023 (Änderung vom 18.3.2022)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten Mit den aufgeführten Kompetenzen wird festgelegt, was angehende F...
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Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.2.2011 (Änderung vom 3.2.2011)
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
(EG-FGV)
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge EG-FGV Kapitel 2 Genehmigung für Kraftfa...
FPersV | § 7 Werkstattkarte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2017 (Änderung vom 8.8.2017)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes FPersV § 7 Werkstattkarte (1) Die Werkstattkarte wird nur erteilt, wenn der Antragsteller als Unternehmer oder die nach Gesetz, Satzung oder Gesel...
Leichtmofa- Ausnahmeverordnung | § 2 (Keine Helmpflicht)
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften § 2 (Keine Helmpflicht) Abweichend von § 21 a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der F...
FahrlG | § 54 Ausnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen
(FahrlG)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen FahrlG § 54 Ausnahmen (1) 1Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können Ausnahmen genehmigen 1. von folgenden Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerla...
FahrlG | § 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2020 (Änderung vom 4.8.2019)
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(FahrlG)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen FahrlG § 11 Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit (1) Der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis muss seine Eignung im Sinne des § 2 A...
Fahrschüler-Ausbildungsordnung | Anlage 2.3 zu § 4
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2017 (Änderung vom 8.8.2017)
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Fahrschüler-Ausbildungsordnung Anlage 2.3 zu § 4 Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden) 1. Persönliche Voraussetzun...
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Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.5.2022 (Änderung vom 3.4.2022)
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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für das Ausstellen von Parkausweisen in städtischen Quartieren ParkauswVO Die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen nach § 6 a Absatz 5 a Satz 2 des Straß...
FPersV | Anlage 1 zu § 1 Abs. 6
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2017 (Änderung vom 8.8.2017)
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(FPersV)
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Fahrlehrer-Prüfungsverordnung | § 20 Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 4.1.2018 (Änderung vom 2.1.2018)
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Fahrlehrer-Prüfungsverordnung § 20 Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben (1) Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Bewertung der Prüfungen und Lehrproben. (2) 1Werden nach § 2 Absatz ...
FahrlG | § 62 Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 30.6.2017)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen
(FahrlG)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen FahrlG § 62 Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister (1) Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft und stellt fest, ob im Fahreignungsregister enthaltene Eintragungen Fahr...
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung | § 27 Ausnahmen
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Fahrlehrer-Prüfungsverordnung § 27 Ausnahmen Die §§ 1 bis 6 und 9 gelten nicht für die in § 44 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes genannten Behörden.
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz | Siebter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 4.1.2018 (Änderung vom 2.1.2018)
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FahrlG | § 8 Fahrlehrerprüfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 30.6.2017)
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(FahrlG)
Gesetz über das Fahrlehrerwesen FahrlG § 8 Fahrlehrerprüfung (1) Der Bewerber für die Fahrlehrerlaubnis muss durch die Fahrlehrerprüfung den Nachweis erbringen, dass er über die fachliche und pädagog...
EG-FGV | Kapitel 1 Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 11.2.2011 (Änderung vom 3.2.2011)
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge
(EG-FGV)
Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge EG-FGV Kapitel 1 Allgemeines
FPersV | Vorspann
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
(FPersV)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes FPersV Es verordnen – das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbei...
FPersV | § 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers
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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
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Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes FPersV § 11 Führung und Zweckbestimmung des Registers (1) 1Das Kraftfahrt-Bundesamt führt nach § 2 Nr. 4 des Fahrpersonalgesetzes das Zentrale Fah...
FPersV | § 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes
(FPersV)
Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes FPersV § 17 Einrichtung und Betrieb der automatisierten Abrufverfahren Die Einrichtung und der Betrieb der automatisierten Abrufverfahren richten s...
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